geboren 06.10.1946 in München Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 24.10.1990 bis 05.11.2018
Studium der Rechtswissenschaft in München und Promotion zum Dr. jur., Eintritt in den höheren Verwaltungsdienst des Freistaats Bayern. 1979/87 Büroleiter des Bayerischen Staatsministeriums für Bundesangelegenheiten und Europafragen. 1988 stellv. Geschäftsführer der CSU-Landtagsfraktion, anschließend Referent im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Ministerialrat a.D., 1990/05 Rechtsanwalt, von November 2005 bis Oktober 2007 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Seit 16. Oktober 2007 bis 30.10.2008 Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Seit November 2008 wieder als Rechtsanwalt tätig. Mitglied im Rundfunkrat, Vorsitzender der CSU-Filmkommission. Mitglied der CSU seit 1970, von 2004 - 2011 Bezirksvorsitzender der CSU München, Mitglied des Landesparteitages, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand und in diversen Vereinen. Bayerischer Verdienstorden, Bayerische Verfassungsmedaille in Gold, Umweltmedaille.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des ehemaligen Mitglieds des Landtags. Stand: Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Landtag.)
Mitglied des Landtags: 24.10.1990 bis 05.11.2018
Fraktionszugehörigkeit
24.10.1990 bis 05.11.2018
CSU
Mitglied der Staatsregierung
16.10.2007 - 29.10.2008
Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
29.11.2005 - 15.10.2007
Staatssekretär für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
06.10.1992 - 15.07.1994 Vorsitzender des Untersuchungsausschusses betreffend Erwerbspolitik der Bayerischen Staatsregierung - insbesondere der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen - bei Kunstgegenständen seit 1970
13.06.1991 - 20.10.1994 2. stellvertretendes Mitglied der Richter-Wahl-Kommission
19.11.1990 - 20.10.1994 Beirat des Beirates zur Wiedergutmachung beim Landesentschädigungsamt
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.