Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Aufsichtsratsmitglied (ehrenamtlich), Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, Augsburg, beendet zum 30.04.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Kreisrat, CSU-Fraktionsvorsitzender, Landkreis Aichach-Friedberg, Aichach
2. Mitglied im Landesausschuss, Bayer. Landkreistag, München
3. Mitglied im Verwaltungsrat, Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen (AVA) und Verbandsrat im Abfallzweckverband Augsburg (AZV), seit 01.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Bezirksvorsitzender (ehrenamtlich), Verband Wohneigentum Schwaben e.V., Augsburg
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV), München, gesetzliches Rückkehrrecht
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), AVA Abfallverwertung, Augsburg
2022: 200 EUR (brutto*), 200 EUR (brutto*), 200 EUR (brutto*)
2023: 200 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Personalausschusses (ehrenamtlich), AVA Abfallverwertung, Augsburg
2022: 200 EUR (brutto*), 200 EUR (brutto*)
3. Verbandsrat (ehrenamtlich), AZV Abfallzweckverband Augsburg, Augsburg, seit 01.05.2020
2022: 2. Quartal 600 EUR (brutto*), 4. Quartal 300 EUR (brutto*)
4. Vorsitzender des Anstaltsbeirats JVA Aichach (ehrenamtlich), Aichach, seit 11.12.2018
5. Mitglied des Kreistags, Landkreis Aichach-Friedberg, Aichach
2022: 2. Quartal 2.370,64 EUR (brutto*), 3. Quartal 2.083,89 EUR (brutto*), 4. Quartal 2.426,82 EUR (brutto*)
6. Mitglied des Landesausschusses (ehrenamtlich), Bayerischer Landkreistag, München
2022: 240 EUR (brutto*)
7. Mitglied des Verwaltungsrats, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München, seit 01.01.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Vorstands/Bezirksvorsitzender (ehrenamtlich), Verband Wohneigentum - Bezirk Schwaben e.V., Augsburg, monatlich 146,52 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.