Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
1. Leitende Angestellte, Högl Kompost- und Recycling-GmbH, Volkenschwand
2. Geringfügige Beschäftigung, Högl T.E.O. GmbH, Volkenschwand
3. Energiegewinnung PV, Petra Högl PV, Volkenschwand
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
1. Geringfügige Beschäftigung, Högl Kompost- und Recycling-GmbH, Volkenschwand
2. Energiegewinnung PV, Petra Högl PV, Volkenschwand, jährlich Stufe 4
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. stv. Vorsitzende (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Kelheim, beendet zum 24.04.2021
2. Kreisrätin, Fraktionssprecherin bis 30.04.2020, Landkreis Kelheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorsitzende (ehrenamtlich), vhs Weiterbildungsakademie Kelheim e.V.
2. stv. Vorsitzende (ehrenamtlich), vhs Mainburg e.V.
3. Vorsitzende (ehrenamtlich), Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e. V., Volkenschwand, seit 17.10.2020
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
1. Leitende Angestellte, Högl Kompost- und Recycling-GmbH, Volkenschwand
2. Geringfügige Beschäftigung, Högl T.E.O. GmbH, Volkenschwand
3. Energiegewinnung PV, Petra Högl PV, Volkenschwand
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Vorsitzende (ehrenamtlich), vhs-Weiterbildungsakademie e. V., Kelheim
2. Mitglied des Vorstands (ehrenamtlich), vhs Mainburg e. V., Mainburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Kelheim
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
1. Geringfügige Beschäftigung, Högl Kompost- und Recycling-GmbH, Volkenschwand, monatlich 450 EUR (brutto*)
2. Energiegewinnung PV, Petra Högl PV, Volkenschwand, Bayernwerk AG Landshut, monatlich 2.126,04 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Kelheim, monatlich bis 30.06.2022 90 EUR (brutto*), ab 01.07.2022 monatlich 105 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 273,55 EUR, 180,02 EUR, 180,02 EUR (jeweils brutto*)
zusätzlich 2023: 133,20 EUR (brutto*)
2. Medienrätin (ehrenamtlich), Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München, seit
26.04.2022, monatlich 700 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 300 EUR, 200 EUR, 100 EUR, 300 EUR, 200 EUR (jeweils brutto*)
zusätzlich 2023: 100 EUR, 100 EUR (jeweils brutto*)
3. stellv. Mitglied (ehrenamtlich), Landesbeirat für Erwachsenenbildung, München, seit 01.01.2019
4. stellv. Mitglied (ehrenamtlich), Beirat für Information und Kommunikation des Bayerischen Landtages, München, seit 23.01.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorsitzende (ehrenamtlich), vhs Weiterbildungsakademie Kelheim e. V., jährlich 2.400 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Vorstands (ehrenamtlich), vhs Mainburg e. V., jährlich 860 EUR (brutto*)
3. Vorsitzende (ehrenamtlich), Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e. V., Volkenschwand, seit 17.10.2020
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.