1987 Abschluss Mittlere Reife an der Viktor-Karell-Schule, Landau a. d. Isar, 1987-1990 Ausbildung zur Zahnarzthelferin, 1993-1994 Fortbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin, 1996-1998 Ausbildung zur Hauswirtschafterin, 1996-2018 leitende Angestellte Högl Kompost- und Recycling-GmbH und Verwaltung der familieneigenen Landwirtschaft.
Seit 1994 Mitglied der CSU, seit 1995 Mitglied der Frauen Union, seit 1999 stellv. Kreisvorsitzende des CSU-Kreisverbandes Kelheim, seit 2001 Vorsitzende der CSU Volkenschwand, seit 2014 Kreisrätin im Kreisrat des Landkreises Kelheim, 2017 bis April 2020 Fraktionsvorsitzende der CSU im Kelheimer Kreistag.
Mitglied in zahlreichen Vereinen und Verbänden u. a. Kath. Frauenbund, stellv. Vorsitzende BRK Kreisverband Kelheim e.V., Vorsitzende der vhs-Weiterbildungsakademie Kelheim e.V., stellv. Vorsitzende der vhs Mainburg e.V.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Kelheim
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Weitere Gremien:
26.04.2022 - heute Medienrat (Mitglied)
01.01.2019 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (stv. Mitglied)
01.01.2019 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (stv. Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.