Aufgewachsen in Wasmuthhausen, OT Maroldsweisach, nunmehr wohnhaft in Obertheres, Abitur und Grundwehrdienst in Ebern, Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Studium der Politikwissenschaften und der Soziologie mit Abschluss M.A., Aufbaustudium Europäisches Wirtschaftsrecht mit Abschluss LL.M., zur Zeit Partner der Kanzlei FREY Steuerberater & Rechtsanwalt in Haßfurt, dabei tätig als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht, seit 2009 CSU-Kreisvorsitzender Haßberge, seit 2014 Vorsitzender des Arbeitskreis Juristen der CSU-Unterfranken, seit 2014 stellv. Bezirksvorsitzender der MittelstandsUnion Unterfranken, 1996-2008 Mitglied im Gemeinderat von Maroldsweisach, 6 Jahre 2. Bürgermeister, seit 2002 Mitglied des Kreistages, Mitglied im Verwaltungsrat der Haßberg-Kliniken, Justiziar des BRK-Kreisverband Haßberge, Vorsitzender Kindergartenverein Obertheres, Caritasrat im Caritasverband Haßberge, stellvertretender Vorsitzender Bayerischer Jagdverband (BJV), Kreisverband Haßberge, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft (AG) Aktive Bürgergesellschaft & ehrenamtliches Engagement der CSU-Landtagsfraktion.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Haßberge, Rhön-Grabfeld
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
Weitere Gremien:
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (Mitglied)
Stimmkreis:
Haßberge, Rhön-Grabfeld
Ältestenrat:
05.12.2018 - 30.10.2023 Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
30.03.2022 - 30.10.2023 Ausschuss für Gesundheit und Pflege (Mitglied)
30.03.2022 - 30.10.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
28.11.2018 - 29.03.2022 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (stv. Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck, Forensische Abteilung
06.11.2013 - 05.11.2018 Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration (Mitglied)
06.11.2013 - 05.11.2018 Ausschuss für Gesundheit und Pflege (Mitglied)
Weitere Gremien:
20.10.2015 - 05.11.2018 Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck, Forensische Abteilung
04.12.2013 - 05.11.2018 Parlamentarischer Beirat der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.