Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Erster Bürgermeister, Markt Mantel
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistages, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
2. Mitglied des Planungsausschusses, Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord, Neustadt/WN
3. stellv. Verbandsrat, Zweckverband Müllverwertung Schwandorf, 92421 Schwandorf, beendet zum 04.04.2019
4. Mitglied im Marktgemeinderat, Marktgemeinde Mantel, seit 01.05.2020
5. Mitglied des Kuratoriums, Universität Regensburg, seit 31.05.2021
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Kreisvorstandes, BRK Kreisverband Weiden-Neustadt/WN, Weiden
2. stellv. Kreisvorsitzender, Paneuropa Union Kreisverband Neustadt, Neustadt/WN
3. Mitglied des Kuratoriums, Dokumentationsstelle Obersalzberg, Berchtesgaden, seit 08.05.2019
4. Vorsitzender des Träger- und Fördervereins GEO-Zentrum an der KTB e. V., Windischeschenbach, seit 20.05.2019
5. Mitglied im Stiftungsvorstand (ehrenamtlich), Stiftung GEO-Zentrum an der KTB, Windischeschenbach, seit 20.05.2019
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Erster Bürgermeister, Markt Mantel
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Vorsitzender, Wasserzweckverband Mantel-Weiherhammer, Mantel
2. stellv. Vorsitzender, Zweckverband zur Planung, Bau und Betrieb der gemeinsamen Kläranlage der Gemeinden Mantal und Weiherhammer, Weiherhammer
3. Mitglied im Verbandsausschuss, Zweckverband für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, Kemnath
4. stellv. Verbandsrat, Zweckverband Müllverwertung, Schwandorf
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab, monatlich 100 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 2. Quartal 236,80 EUR (brutto*), 4. Quartal 125 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Planungsausschusses, Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord, Neustadt/WN
3. Mitglied im Marktgemeinderat, Marktgemeinde Mantel, seit 01.05.2020
2022: 4. Quartal 570 EUR (brutto*)
4. Mitglied des Kuratoriums, Universität Regensburg, seit 31.05.2021
5. Vorsitzender, Anstaltsbeirat JVA Weiden, seit 11.12.2018
2022: 61,36 EUR (brutto*)
6. Mitglied, Beratendes Kuratorium anlässlich der Erweiterung der Dokumentation Obersalzberg, Berchtesgaden, seit 05.06.2019
7. Beiratsmitglied, Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg, seit 26.02.2019
8. stellv. Verwaltungsrat, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München, seit 01.01.2019
9. Vorsitzender (ehrenamtlich), Anstaltsbeirat JVA Regensburg, seit 06.12.2022
10. Vorsitzender (ehrenamtlich), Maßregelvollzugsbeirat der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Regensburg, seit 06.12.2022
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Kreisvorstandes (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Weiden-Neustadt/WN, Weiden
2. stellv. Kreisvorsitzender, Paneuropa Union Kreisverband Neustadt, Neustadt/WN
3. Vorsitzender des Träger- und Fördervereins GEO-Zentrum an der KTB e. V., Windischeschenbach, seit 20.05.2019
4. Mitglied im Stiftungsvorstand (ehrenamtlich), Stiftung GEO-Zentrum an der KTB, Windischeschenbach, seit 20.05.2019
5. Mitglied des Fraktionsvorstands, CSU-Kreistagsfraktion im Kreistag Neustadt/WN
2022: 30 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.