1973-1983 Mittlere Reife, 1983-1986 Medizinisches Fachschulstudium, seit 1986 Krankenschwester, seit 1994 OP-Schwester, seit 2011 FREIE WÄHLER, seit 2014 Stadträtin, Kreisrätin, seit 2015 Kreisvorsitzende FW-Weilheim-Schongau, seit 2016 stellv. Bezirksvorsitzende FW-Oberbayern, seit 2016 Kreisvorsitzende VdK Oberland. Gesundheitspolitische Sprecherin und Sprecherin für Soziales, Familie und Kinder.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (Mitglied)
28.11.2018 - heute Ausschuss für Gesundheit und Pflege (Mitglied)
Weitere Gremien:
23.01.2019 - heute Landesgesundheitsrat (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Krankenschwester / OP-Schwester, BG Unfallklinik, Prof. Küntscher Straße, 82418 Murnau
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistages, Landkreis Weilheim-Schongau 2. Mitglied des Stadtrates, Stadt Weilheim i. Oberbayern 3. Mitglied im Aufsichtsrat, Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau, Landkreis Weilheim-Schongau
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.