geboren 07.06.1968 in Großheubach Familienstand verheiratet
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1984-1988 Lehre zum Industriemechaniker; 1989-1991 Fortbildung zum Staatlich geprüften Maschinenbautechniker; 1989-1997 Wehrersatzdienst, Technisches Hilfswerk Miltenberg; 1991-1999 CAD-Konstrukteur für Airbags; 1999-2001 Projektleiter für die Entwicklung von Autositzen; 2001-2008 Bundesgeschäftsführer des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V.; 2008-2023 Hauptamtlicher 1. Bürgermeister von Mönchberg.
1996-2008 1. Vorsitzender Geflügelzuchtverein Mönchberg; 2002-2008 Marktgemeinderat in Mönchberg, Jugendbeauftragter; 2008-2014 Gründer und Vorsitzender des Fördervereins Spessartbad Mönchberg; 2008-2023 Gemeindestaffel der Feuerwehr Mönchberg; 2014-2020 Stellvertretender Landrat im Kreis Miltenberg; 2018-2023 Bezirksrat von Unterfranken; Kreisrat von Miltenberg seit 2014, seit 2020 Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im Kreistag; Preisrichter für Rassetauben (seit 2000); Aktiver Blasmusiker (seit ca. 45 Jahren). Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung seit 08.11.2023.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention (Mitglied)
Weitere Gremien:
07.02.2024 - heute Beirat beim Haus der Bayerischen Geschichte (Mitglied)
12.12.2023 - heute Landesgesundheitsrat (Mitglied)
30.11.2023 - heute stellvertretender Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Aschaffenburg
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Bürgermeister, Markt Mönchberg, Mönchberg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Miltenberg, Miltenberg
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, seit 08.11.2023, monatlich 2000,00 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Beirats (von Amts wegen), Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg
Mitglied des Haushaltsausschusses/seit 21.05.2025 Vorsitzender (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Miltenberg, Obernburg
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Miltenberg, Miltenberg, monatlich 50 EUR (brutto*)
Mitglied des Anstaltsbeirats (von Amts wegen), Stadt Aschaffenburg, Aschaffenburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Landesgesundheitsrats (von Amts wegen), Landesgesundheitsrat, München
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.