geboren 12.02.1973 in Ulm Konfession/Bekenntnis evangelisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1992 Abitur am Illertal-Gymnasium Vöhringen, 1993-1999 Studium der Germanistik, Geschichte und Sozialkunde für das Lehramt am Gymnasium, 2000-2002 Referendariat in München und Schwabmünchen, 2002-2014 Gymnasiallehrer am Bertha-von-Suttner-Gymnasium Pfuhl, 2014-2023 Landrat des Landkreises Neu-Ulm, seit 30.10.2023 Abgeordneter des Bayerischen Landtags.
1991 Eintritt in JU und CSU, 1991-1999 JU-Ortsvorsitzender Vöhringen, 1999-2005 JU-Kreisvorsitzender Neu-Ulm, 2005-2009 JU-Bezirksvorsitzender Schwaben, 2009-heute CSU-Kreisvorsitzender Neu-Ulm, 2002-2014 Stadtrat Vöhringen und Kreisrat Neu-Ulm, 2009-2014 CSU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Neu-Ulm, 2014-2023 Landrat von Neu-Ulm, seit 30.10.2023 Abgeordneter des Bayerischen Landtags.
2004-2017 Vorsitzender des Bayerischen Landessportverbandes im Landkreis Neu-Ulm, 2014-2024 Vorsitzender des Kreisverbands für Gartenbau und Landespflege, 2016 bis heute Vorsitzender der Freunde des Klosters Roggenburg, seit 2024 Vorsitzender des Landessportbeirats.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Neu-Ulm
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Weitere Gremien:
24.01.2024 - heute Landessportbeirat (Mitglied)
12.12.2023 - heute Landesgesundheitsrat (stv. Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Landrat, Landkreis Neu-Ulm, Neu-Ulm (Es besteht ein gesetzliches Rückkehrrecht in ein früheres Beamtenverhältnis für den Fall des Ausscheidens aus dem Bayerischen Landtag.)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Gesellschafter und Aufsichtsrat, Zentrum für Familie, Umwelt und Kultur, Roggenburg
Gesellschafter und Aufsichtsrat, Fernwärme Weißenhorn, Weißenhorn
Gesellschafter und Aufsichtsrat, Donau-Iller-Nahverkehrsgesellschaft DING, Ulm
Gesellschafter, Gewerbepark am Allgäu Airport GmbH & Co. KG, Memmingen
Gesellschafter, Gewerbepark am Allgäu Airport VerwaltungsGmbH, Memmingen
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Vorsitzender (ehrenamtlich), Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V., Weißenhorn
Vorsitzender (ehrenamtlich), Kreisverband für Gartenbau und Landschaftspflege, Neu-Ulm
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.