1988-1992 Staatl. Realschule Marktheidenfeld, 1992-1999 Vermessungsamt Lohr a. Main, 1999-2001 Bayer. Staatsministerium der Finanzen, 2001-2003 Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, 2003-2013 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.
1996-2011 Mitglied der Jungen Union, 2001-2007 JU-Kreisvorsitzender, seit 1997 Mitglied der CSU, 2005-2015 CSU-Ortsvorsitzender, seit 2009 CSU-Kreisvorsitzender, 2002-2008 Gemeinderat, seit 2008 Kreisrat, seit 2008 1. Bürgermeister, Vorsitzender des IuK-Beirats des Bayerischen Landtags.
Mitglied und stellv. Vorsitzender des Fördervereins Technische Hilfe.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Main-Spessart
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.