1974-1979 Grund- und Hauptschule Ebnath, 1979-1988 Augustinus-Gymnasium Weiden, 1988-1989 Wehrdienst in Roding und Pfreimd. 1989-1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, 1995-1997 Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg, 1998 Rechtsanwalt in der Kanzlei Hars & Kollegen, Brand, seit 1999 Justitiar der W. Markgraf GmbH & Co. KG, Bauunternehmung, Bayreuth, Beschäftigungsverhältnis ruht seit Oktober 2008, 1989-1993 JU-Ortsvorsitzender, 1991-1993 stellvertretender Kreisvorsitzender der JU Tirschrenreuth, 1991-1995 stellvertretender Bezirksvorsitzender der JU Oberpfalz, seit 2010 Kreisvorsitzender der CSU Tirschenreuth, seit 1990 Mitglied im Gemeinderat Brand, Mai 1996 bis April 2002 und seit Januar 2005 Mitglied im Kreistag des Landkreises Tirschenreuth, Verbandsrat im Zweckverband "Sparkasse Oberpfalz Nord", Gründer und langjähriger Vorsitzender der Theatergruppe Brand, Mitglied in der Hauptvorstandschaft des Fichtelgebirgsvereins e.V. als ehrenamtlicher Justitiar, Mitglied der KAB, der Freiwilligen Feuerwehr und in weiteren Vereinen.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Tirschenreuth
Landtag:
30.10.2023 - heute I. Vizepräsident des Landtages
Präsidium:
30.10.2023 - heute Präsidium (Mitglied)
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
Weitere Gremien:
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
Stimmkreis:
Tirschenreuth
Ältestenrat:
05.12.2018 - 30.10.2023 Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (Mitglied)
23.10.2008 - 07.10.2013 Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB (stv. Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.