Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwalt, Brand
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Tirschenreuth
2. Verbandsrat (ehrenamtlich), Sparkasse Oberpfalz Nord, Weiden
3. Mitglied des Gemeinderats (ehrenamtlich), Gemeinde Brand
4. kooptiertes Mitglied (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Tirschenreuth, Tirschenreuth
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied der Hauptvorstandschaft, Fichtelgebirgsverein Wunsiedel e.V., beendet zum 17.07.2021
2. Mitglied des Stiftungsrats (ehrenamtlich), Stiftung Kultur- und Begegnungszentrum und Umweltstation Abtei Waldsassen
3. Mitglied im Stiftungsrat, Rainer Markgraf Stiftung, Bayreuth, seit 17.10.2019, 2020 monatlich Stufe 1
4. Mitglied des Beirats (ehrenamtlich), Förderverein der OT Weiden e. V., Weiden
5. Vorsitzender (ehrenamtlich), Verein der Freunde & Förderer der Internationalen Begegnungsstätte Kloster Speinshart e. V., Speinshart, seit 30.07.2021
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwalt, Brand
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Tirschenreuth
2. Verbandsrat (ehrenamtlich), Sparkasse Oberpfalz Nord, Weiden
3. Mitglied des Gemeinderats (ehrenamtlich), Gemeinde Brand
4. kooptiertes Mitglied (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Tirschenreuth, Tirschenreuth
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. stellv. Vorsitzender des Stiftungsrates (ehrenamtlich), Rainer-Markgraf-Stiftung, Bayreuth, seit 17.10.2019, monatlich 1.000 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Stiftungsrats (ehrenamtlich), Stiftung Kultur- und Begegnungszentrum und Umweltstation Abtei Waldsassen
3. Mitglied des Beirats (ehrenamtlich), Förderverein der OT Weiden e. V., Weiden
4. Vorsitzender (ehrenamtlich), Verein der Freunde & Förderer der Internationalen Begegnungsstätte Kloster Speinshart e. V., Speinshart, seit 30.07.2021
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
Ruhendes Arbeitsverhältnis, W. Markgraf GmbH & Co KG, Bayreuth
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.