September 1987 bis Januar 1991 Ausbildung zum Industrieanlagen-Elektroniker, September 1998 bis Februar 2001 Meister-Ausbildung, Dezember 1993 bis Februar 2002 Elektroniker im Angestelltenverhältnis, März 2002 bis März 2004 Seminar- und Projektleiter, 2004 Firmengründung und GmbH-Geschäftsführer, seit 1987 Mitglied im Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), seit 1996 Mitglied der JU/CSU, seit 1996 Mitglied im Gemeinderat Kammerstein, 2003-2009 Kreisgeschäftsführer der CSU Roth, seit 2009 CSU Kreisvorsitzender, seit 2011 Mitglied im Landesarbeitskreis Energiewende (AKE), seit 1998 Mitglied der FFW Kammerstein, 1992-1998 Vorsitzender der Evangelischen Landjugend Kammerstein, 1994-1996 Vorstandsmitglied im Kreisjugendring Roth, 1998-2006 Gründungsvorsitzender des Jugendhauses Ramunguskeller e.V., 2001-2008 Jugendschöffenrichter am Amtsgericht Schwabach, 2005-2008 Schöffe am Verwaltungsgericht in Ansbach, 2000 Auszeichnung des Ministerpräsidenten für besondere Verdienste in der ehrenamtlichen Jugendarbeit, seit Feb. 2018 BJV-Regierungsbezirksvorsitzender Mittelfranken, seit März 2014 Mitglied des Kreistages.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Roth
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.