September 1987 bis Januar 1991 Ausbildung zum Industrieanlagen-Elektroniker, September 1998 bis Februar 2001 Meister-Ausbildung, Dezember 1993 bis Februar 2002 Elektroniker im Angestelltenverhältnis, März 2002 bis März 2004 Seminar- und Projektleiter, 2004-2013 Selbstständiger Elektromeister & GmbH Geschäftsführer.
Seit 1996 Mitglied der JU/CSU, seit 1996 Mitglied im Gemeinderat Kammerstein, 2003-2009 Kreisgeschäftsführer der CSU Roth, seit 2009 CSU Kreisvorsitzender, seit März 2014 Mitglied des Kreistages, seit September 2018 stellv. EAK-Bezirksvorsitzender.
Seit 1987 Mitglied im Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), seit 2011 Mitglied im Landesarbeitskreis Energiewende (AKE), seit 1998 Mitglied der FFW Kammerstein, 1992-1998 Vorsitzender der Evangelischen Landjugend Kammerstein, 1994-1996 Vorstandsmitglied im Kreisjugendring Roth, 1998-2006 Gründungsvorsitzender des Jugendhauses Ramunguskeller e.V., 2001-2008 Jugendschöffenrichter am Amtsgericht Schwabach, 2005-2008 Schöffe am Verwaltungsgericht in Ansbach, 2000 Auszeichnung des Ministerpräsidenten für besondere Verdienste in der ehrenamtlichen Jugendarbeit, seit Feb. 2018 BJV-Regierungsbezirksvorsitzender Mittelfranken.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Roth
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Weitere Gremien:
12.12.2023 - heute Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (stv. Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Gemeinderats (ehrenamtlich), Gemeinde Kammerstein, Kammerstein, ab 12.01.2024 jährlich 270 EUR (brutto*)
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Roth, Roth, jährlich 400 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.