Erste Lesung zum Bayerischen Teilhabegesetz

Dienstag, 17. Oktober 2017

Es soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen – das Bundesteilhabegesetz. Mit ihm sind größere Sozialreformen verbunden, denn es schafft für Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Recht auf Leistungen. Damit entfallen die bisherigen Unterstützungsangebote über die Sozialhilfe. Zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesgesetzes hat die Staatsregierung dazu nun in Erster Lesung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Im Freistaat sollen Menschen mit Behinderung künftig ihre Leistungen „aus einer Hand“ über die Bezirke erhalten. Alle Belange, wie Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden dort gebündelt. Diskussionen und Streitigkeiten der kommunalen Spitzenverbände um Zuständigkeiten gehörten damit der Vergangenheit an, freute sich Bayerns Sozialministerin Emilia Müller bei der Vorstellung des Bayerischen Teilhabegesetzes im Landtag.

Bayern will seinen landesgesetzlichen Spielraum auch dafür nutzen, um Menschen mit Behinderung bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben. So soll das sogenannte ‚Budget für Arbeit‘ in Bayern um 20 Prozent besser ausgestattet werden als vom Bund vorgesehen. Dieses Budget entlastet Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung anstellen. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich zum Beispiel für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz. „Wir heben den möglichen Förderbetrag beim Budget für Arbeit deutlich an. Damit schaffen wir eine für Arbeitgeber attraktive Finanzierung“, erläuterte die Ministerin.

Vertreter der Oppositionsfraktionen würdigten den Paradigmenwechsel, der mit dem Teilhabegesetz eingeleitet wird. „Es ist gut und überfällig, dass in den Mittelpunkt gerückt wird, Menschen mit Behinderungen nicht länger zu benachteiligen“, betonte Ilona Deckwerth (SPD). Nachbesserungsbedarf sieht die Opposition aber insbesondere bei der finanziellen Ausstattung: „Dass mit diesem Gesetz keine nennenswerten Mehrausgaben für den Staatshaushalt vorgesehen sind, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei", befand die SPD-Politikerin. Auch Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER) und Kerstin Celina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) forderten eine „deutliche Erhöhung des ‚Budgets für Arbeit‘“, da sonst das Modell unattraktiv bleibe.

Das Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses von Januar bis April 2017 erarbeitet. Im Landtag wird sich nun in den nächsten Wochen der Sozialausschuss federführend mit dem Thema auseinandersetzen.  /kh

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