Erste Lesung zur Wiedereinführung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Mittwoch, 6. Juni 2018
-Von Sonja Schwarzmeier

Vor zwölf Jahren wurde das Bayerische Oberste Landesgericht auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber abgeschafft. In seiner ersten Regierungserklärung im April hatte Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, das Bayerische Oberste Landesgericht wiedereinführen zu wollen. Während die CSU-Fraktion von einem „Meilenstein“ sprach, hagelte es von den Oppositionsparteien Kritik – wenngleich sich auch alle für eine Wiederbelebung des „Obersten“ aussprechen.

Justizminister Winfried Bausback (CSU) warb im Plenum für die Wiederinstallierung und verwies auf die lange Tradition des Bayerischen Obersten Landesgerichts. „Mit der erneuten Errichtung setzen wir ein wichtiges Zeichen zur Betonung der Eigenstaatlichkeit des Freistaats und stärken die Justiz in Bayern“, erklärte Bausback. Als großen Vorteil eines Bayerischen Obersten Landesgerichts sieht Petra Guttenberger (CSU) außerdem, dass es schnellere Entscheidungen geben wird und künftig im Freistaat und nicht mehr beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe abschließend über Bayerisches Landesrecht entschieden werde.
Franz Schindler (SPD) sprach sich grundsätzlich für eine Wiedereinführung der obersten bayerischen Instanz aus, kritisiert aber die Auflösung im Jahr 2006 aufs Schärfste: „Glauben Sie allen Ernstes Applaus zu erhalten, wenn Sie gerade einen politischen Knaller brauchen und die Laune haben, ein Bayerisches Oberstes Landesgericht wieder zu errichten? Bei genauerem Hinsehen kann die Errichtung allenfalls als Light-Version eines Obersten Landesgericht bezeichnet werden. Es soll keinen einheitlichen Gerichtskörper – weder in München noch in Nürnberg oder Bamberg geben. Der Sitz soll zwar in München sein, aber ansonsten soll es zwei Filialen geben.“ Peter Meyer (FREIE WÄHLER) erklärte, seine Fraktion werde dem Gesetzentwurf fachlich zustimmen – sieht das von der CSU angestrebte Tempo einer schnellstmöglichen Verabschiedung des Gesetztes noch vor der Landtagswahl im Oktober skeptisch und spricht von einer „politischen Bankrotterklärung der CSU“. Auch Martin Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bemängelte das angestrebte „Schnellverfahren“ und befand, dass „derart wichtige institutionelle Änderungen vorab ausführlich in und mit der Justiz diskutiert werden sollten“. Er kritisierte: „Die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts war ein Alleingang von Ministerpräsident Stoiber, die Entscheidung zur Wiedereinführung ein Alleingang von Ministerpräsident Söder.“
Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur weiteren Beratung zugewiesen.

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