Erwachsenenbildungsgesetz in Erster Lesung im Landtag – Fraktionsübergreifender Entwurf zur institutionellen Förderung der Bildungsträger

Donnerstag, 14.06.2018

-Von Sonja Schwarzmeier-

Im Plenum wurde heute ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller vier Fraktionen für ein neues Erwachsenenbildungsfördergesetz (BayEbFöG) in Erster Lesung auf den Weg gebracht. Seit dem erstmaligen Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) im Jahr 1974 gab es keine wesentlichen Veränderungen der Vorschriften. In einer gemeinsamen interfraktionellen Arbeitsgruppe haben die vier Landtagsfraktionen im Hinblick auf die voranschreitende Digitalisierung, den demografischen Wandel und das Konzept des „Lebenslangen Lernens“ den neuen Gesetzentwurf erarbeitet.

Wesentliches Kernziel ist der Erhalt und der Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen unterschiedlicher Träger der Erwachsenenbildung, um ein breites, niederschwelliges Bildungsangebot im gesamten Freistaat gewährleisten zu können. Die Abgeordneten der Arbeitsgruppe zeigten sich zufrieden über die gute Zusammenarbeit und den einvernehmlichen Dialog.

Ute Eiling-Hütig (CSU) betonte, dass erstmals auch ehrenamtlich Tätige im neuen Gesetz berücksichtigt werden: „Wichtig war uns, dass im Entwurf auch erstmals der Einsatz Dritter, insbesondere aus dem Ehrenamt, verankert wird. Sie können damit im Namen und im Auftrag einer Einrichtung tätig werden.“ Kathi Petersen (SPD) erkärte, dass auch eine höhere institutionelle Förderung geplant sei: „Um gesellschaftlich besonders wichtige Bildungspunkte zu ermöglichen, beispielsweise bei der Grundbildung oder der politischen Bildung, haben wir auch eine Projektförderung vorgesehen.“ „Wichtig ist uns auch die Vielfalt der Träger, die wir mit diesem Gesetz erhalten wollen. Wir wollen die großen, kleinen, gewerkschaftlichen und kirchlichen Träger bewahren und ausbauen und ein flächendeckendes Angebot in Stadt und Land mit allen Unterschieden, die es in der Erwachsenenpädagogik gibt“, ergänzte Michael Piazolo (FREIE WÄHLER)

Auch Thomas Gehring will nach der Rechnungshof-Kritik im Jahr 2014 wegen unrechtmäßig erhaltener staatlicher Förderungen einiger Erwachsenenbildungsträger am Pluralismus festhalten: „Jede Institution erreicht die Menschen auf ihre besondere Art und Weise. Notwendig war es, die Technik der Förderung so zu gestalten, dass es eine klare Verantwortung für Bildung gibt, wenn staatliches Geld ausgegeben wird.“

Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführenden Ausschuss zugewiesen.



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