Landtag bringt Landesamt für Asyl und Rückführungen auf den Weg

Mittwoch, 11. Juli 2018
– Von David Lohmann –

Die CSU hat mit ihrer Mehrheit im Landtag den Weg freigemacht für ein Landesamt für Asyl und Rückführungen. Ab August sollen in der selbstständigen Landesbehörde mit Dienstsitz in Ingolstadt-Manching und Außenstellen die „Verwaltungsaufgaben zur Rückführung“ gebündelt werden. Die Opposition kritisierte die neue Behörde wegen der Doppelstrukturen im Bund als „Bayern-BAMF“.

Zu den Hauptaufgaben des neuen Landesamts gehören die Koordinierung von Sammelabschiebungen, die Bearbeitung von sogenannten Schubaufträgen und vor allem die Passbeschaffung. Ohne Ausweisdokument ist eine Abschiebung oft nicht möglich. Man könne ohne Papiere nach Deutschland ein-, aber nicht ausreisen, betonte Karl Straub (CSU). „Hier müssen wir Abhilfe schaffen.“ Durch das Landesamt soll die Zahl der Rückführungen gesteigert werden. 2017 wurden knapp 40.000 Asylbescheide abgelehnt, gut 13.000 Menschen sind freiwillig ausgereist. Die Koordinierung von Rückkehrprogrammen gehört laut Straub ebenfalls zu den Aufgaben der neuen Behörde.

Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab. Der Bund sei für Abschiebungen verantwortlich, der bayerische Sonderweg sei einem sinnvollen Verfahrensablauf „nicht dienlich“, sagte Alexandra Hiersemann (SPD). „Das Landesamt ist nur für Abschiebungen geplant, das Wort ‚Asyl‘ ist hier blanker Hohn.“ So sei die Behörde auch für die Errichtung zusätzlicher Abschiebehaftplätze für die kurzfristige Ausreise verantwortlich. Sie verwies darauf, dass die Flüchtlingszahlen im letzten Jahr um 20 Prozent gesunken sind.
Florian Streibl (FREIE WÄHLER) warf der CSU vor, eine „Schein-Politik“ zu betreiben. Diese solle die Menschen vor den Ängsten schützten, welche die Partei selbst geschürt habe. Für Asyl-Entscheidungen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. „Für was brauchen wir dann noch den kleinen Bruder, das Bayern-BAMF?“, fragte Streibl. Das Geld für den Aufbau der Behörde solle lieber für Landratsämter und kommunale Behörden verwenden werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten die Errichtung von speziellen Hafteinrichtungen durch das neue Landesamt für unzulässig. Abschiebehaft sei unnötig, rechtswidrig und teuer, sagte deren Abgeordnete Christine Kamm. „Dem Staatshaushalt entstanden durch die Abschiebehaft Kosten in Höhe von 5,6 Millionen Euro – ohne Personalkosten.“ Sie kritisierte auch, dass die Ausgaben für das Landesamt bisher noch unklar sind. Im Gesetzentwurf ist von „nicht bezifferbaren Kosten“ die Rede. „Wenn Sie etwas Sinnvolles tun wollen“, sagte Kamm in Richtung CSU, „geben Sie dieses Geld zur Bekämpfung von Fluchtursachen aus.“

Staatssekretär Gerhard Eck vom Innenministerium verteidigte die neue Behörde, deren Hauptaufgabe die Passbeschaffung ist. Wenn Asylbewerber angeben, keinen Pass zu haben, sei dies „aktiver oder passiver Widerstand“ gegen die Abschiebung. Er betonte aber, dass kein Flüchtling ohne richterliche Anordnung in Ausreisegewahrsam genommen werde. „Auch die Rückkehrberatung wird durch die neu zu gründende Einrichtung wesentlich verbessert“, erklärte er. Die „Bayern-BAMF“-Kritik wies er zurück. Abschiebung sei letztlich Ländersache.

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