Landtag verabschiedet Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Mittwoch, 25. Oktober 2017
– Von Sonja Schwarzmeier –

Nach mehrjährigen Debatten hat der Bayerische Landtag einstimmig in der Zweiten Lesung einer Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes zugestimmt. Damit erhalten künftig auch schwer Sehbehinderte mit einer Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent sowie Taubsehbehinderte finanzielle Unterstützung vom Freistaat. Bislang erhielten nur Sehbehinderte mit einer Sehkraft von maximal zwei Prozent Blindengeld in Höhe von derzeit 579 Euro. Schwer Sehbehinderte erhalten künftig 176 Euro pro Monat – Taubsehbehinderte den doppelten Betrag.

Unzufrieden waren die Oppositionsparteien über die späte Novellierung des Gesetzes.
So beklagten Ilona Deckwerth (SPD) und Kerstin Celina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), dass bereits 2012 ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion vorgesehen hat, hochgradig Sehbehinderte in gleicher Weise wie blinde und taubblinde Menschen mit Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zu unterstützen. Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER) bedauerte: „Das hätten wir viel früher erreichen können, aber die Staatsregierung hat sich weggeduckt und die mehr als 8500 Betroffenen mit dem Bundesteilhabegesetz vertröstet.“

Diskussionsbedarf gab es auch noch zum Thema Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauern, dass Beziehern beider Leistungen und je nach Pflegestufe teilweise nur der Sockelbetrag des Blindengeldes – 20 Euro – übrigbleibe. Der Vorsitzende des Sozialausschusses, Joachim Unterländer (CSU), entgegnete: „Sockelbeträge müssen auch immer in Relation zur ursprünglichen Leistung stehen. Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert und ich habe zugesagt, dass wir zwei Jahre nach der Einführung eine Evaluierung vornehmen, was die Auswirkungen dieser  Sockelbeträge anbelangt.“

Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger (CSU) betonte, dass die Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz alters-, einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden. Eine Erhöhung des Sockelbetrages lehne die CSU-Fraktion aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Doppelzahlungen ab.

Zur Finanzierung der neuen Leistungen stellt der Freistaat Bayern 12 Millionen Euro zusätzlich für das Jahr 2018 bereit.
 

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