Landtag verabschiedet Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes

Donnerstag, 26. April 2018
– Von Miriam Zerbel –

Mit den Stimmen von CSU, SPD, und FREIEN WÄHLERN hat der Landtag eine Anpassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz nimmt Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, die in der EU den Umgang mit personenbezogenen Daten einheitlich regelt.

Der 25. Mai ist ein wichtiger Termin für den Datenschutz. Von diesem Tag an gilt die Datenschutzgrundverordnung, DS-GVO, unmittelbar europaweit. Darin wird einheitlich geregelt, wie in der Europäischen Union mit personenbezogenen Daten umgegangen wird.  Dieser neue Rechtsrahmen erfordert es, das nationale Datenschutzrecht zu ändern und anzupassen. Auf Bundesebene ist das mit dem Bundesdatenschutzgesetz bereits passiert. Für öffentliche Stellen und Behörden in Bayern ist allerdings in der Regel das Bayerische Datenschutzgesetz maßgeblich, das deshalb ebenfalls angepasst werden musste.

Darüber hinaus hat die Staatsregierung das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass genommen, in der Gemeindeordnung eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz elektronischer Wasserzähler zu schaffen. Die Fraktionen von CSU, SPD und FREIEN WÄHLERN stimmten für einen Entwurf, den die CSU in Details noch kurz zuvor geändert hatte. Demnach gibt es in der Einbauphase der Funk-Wasserzähler eine Widerspruchsmöglichkeit, wenn es sich nicht um gemeinsame Wasserzähler handelt, die keinen individuellen Rückschluss auf personenbezogenen Wasserverbrauch zulassen. Berichterstatterin Petra Guttenberger (CSU) rechtfertigte die Änderung mit dem Verweis auf höhere Praktikabilität: „Damit haben wir ein klar definiertes Auskunftsrecht.“

Gelungene Anpassung

Für die SPD zwar eine unverhältnismäßige Einschränkung des Widerspruchsrechts, dem Gesetzentwurf insgesamt stimmte die Fraktion aber zu, weil das Bayerische Datenschutzgesetz in seiner Gänze auf der Grundlage des DS-GVO beruhe und gute Standards beibehalte. Lobende Worte fand auch Eva Gottstein von den FREIEN WÄHLER. Sie sprach von einer gelungenen Anpassung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN störten sich daran, dass das Widerspruchsrecht gegen smarte Wasserzähler nur für den ersten Wohnungsbewohner gilt. „Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine richtig gute Sache, die Umsetzung in Bayern lässt zu wünschen übrig“, sagte Katharina Schulze, deren Fraktion sich bei der Abstimmung im Plenum enthielt.

Im Bayerischen Datenschutzgesetz geht es ferner um Rechtsvorschriften im Bayerischen Statistikgesetz, im Bayerischen Presse-, Rundfunk- und Mediengesetz, die angepasst oder aufgehoben werden mussten. Insgesamt betreffen die meist redaktionellen Änderungen Fachgesetze aus 23 Geschäftsbereichen.

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