Landtag verabschiedet Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum

Dienstag, 30. Mai 2017
– Von Jürgen Umlauft –

Mit großer Mehrheit hat der Landtag einer Verschärfung des Gesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zugestimmt. Hintergrund ist die vor allem in Ballungsräumen um sich greifende Praxis, normale Mietwohnungen über längere Zeit – zulässig bleiben maximal acht Wochen im Jahr – über den üblichen Marktpreisen an Touristen zu vergeben. Die Unterkünfte werden damit in Regionen mit ohnehin herrschender Wohnungsknappheit dem Mietmarkt entzogen. Mit der von der Staatsregierung eingebrachten Änderung wird der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot auf 500.000 Euro verzehnfacht, auch Hausverwalter und Makler können nun in Haftung genommen werden. Wird eine Zweckentfremdung festgestellt, können dagegen gerichtete Bescheide der Behörden sofort vollzogen werden. Klagen haben keine aufschiebende Wirkung mehr.

„Wir haben damit das schärfste Zweckentfremdungsgesetz in ganz Deutschland“, erklärte der CSU-Abgeordnete Andreas Lorenz. Den kommunalen Behörden werde mit dem Gesetz genügend Handlungsspielraum gegeben, um gegen erkannte Auswüchse vorzugehen. Noch weitergehende Forderungen der Opposition nannte Lorenz nicht praktikabel oder bereits durch andere Regelungen abgedeckt. Innenstaatsssekretär Gerhard Eck (CSU) betonte, der Freistaat gebe den Kommunen mit dem Gesetz „wirkungsvolle und ausreichende Befugnisse“, diese müssten sie nun auch anwenden. Sollten sich in der Praxis noch Defizite herausstellen, bleibe es dem Landtag unbenommen, die Thematik wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Solche Defizite hatte vor allem die SPD ausgemacht, die einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hatte. „Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist unzureichend, weil er in der Praxis nicht umsetzbar ist“, mahnte der SPD-Abgeordnete Andreas Lotte. Er verwies dabei auf entsprechende Stellungnahmen von Experten bei einer Anhörung vor dem Innenausschuss. Das Gesetz gebe den Kommunen nicht das nötige Werkzeug an die Hand, um den Missbrauch von Wohnhäusern als Hotels effektiv unterbinden zu können. Nötig seien ein Werbeverbot für zweckentfremdeten Wohnraum sowie eindeutig geregelte Räumungsbefugnisse. „Nur so können wir den Missbrauch verhindern und präventiv wirken“, sagte Lotte. Seine Fraktion lehnte deshalb als einzige den Gesetzentwurf der Staatsregierung ab.

Kritik an diesem kam allerdings auch von Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER). Das Gesetz erhöhe zwar die abschreckende Wirkung, löse das Problem der Zweckentfremdung aber nicht, weil es keine praxistauglichen Vorgaben mache. Es sei zu befürchten, dass gewerbsmäßig agierende „Zweckentfremder“ weiter Schlupflöcher für ihr Tun fänden. Auch er nannte das Werbeverbot und klare Räumungsverfügungen als fehlende Punkte im Gesetz. Weil sie aber zumindest einige Verbesserungen bringe, stimme seine Fraktion der Novelle zu. „Dieses Gesetz kann aber nur ein Einstieg sein“, forderte Hanisch Nachbesserungen ein. Ähnlich argumentierte Jürgen Mistol (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN). Es gehe schließlich um „mafiöse Strukturen“, denen man mit aller Härte begegnen müsse. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung fehle dazu „der letzte Biss“.

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