Staatsregierung bringt Novelle zum bayerischen Feuerwehrgesetz ein

Mittwoch, 29. März 2017
– Von Jürgen Umlauft –

Die Staatsregierung hat eine Überarbeitung des bayerischen Feuerwehrgesetzes in den Landtag eingebracht. Mit diesem reagiert sie auf die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft sowie auf neue technische Entwicklungen. Kernpunkte sind die Anhebung der Altershöchstgrenze für aktive Feuerwehrleute von 63 auf 65 Jahre sowie die Erlaubnis zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren für Nachwuchskräfte ab 6 Jahren. Diese sollen altersgerecht auf ihre späteren Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren eingestimmt und vorbereitet werden. Alle Fraktionen signalisierten ihre Zustimmung zu der Vorlage.

Zur Begründung der Änderungen erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU), es sei nicht sinnvoll, erfahrene und für den Feuerwehrdienst uneingeschränkt taugliche Personen mit 63 Jahren verabschieden zu müssen. Mit der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auf 65 Jahre trage man dem Wunsch vieler Feuerleute Rechnung, länger aktiv an Einsätzen teilnehmen zu können. Gleichzeitig müsse den Feuerwehren die Möglichkeit gegeben werden, frühzeitig um Nachwuchs zu werben. Mit 12 Jahren seien viele Kinder aber schon in anderen Vereinen engagiert. Die Kinderfeuerwehren sollen hier für Chancengleichheit sorgen. Um neue Aktive zu gewinnen und dem Anspruch der Inklusion gerecht zu werden, öffnet das neue Gesetz den Zugang von Behinderten zu den Feuerwehren. Sie sollen dort entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten eingesetzt werden können.

Die Novelle, die noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, bringt zudem organisatorische Neuerungen. So können die Kreisbrandräte zu ihrer Entlastung künftig zusätzliche Brandinspektoren mit besonderen Aufgabengebieten ernennen. Außerdem lässt das Gesetz die Gründung gemeindeübergreifender Feuerwehren zu, wenn dies vor Ort gewünscht wird. Mit einer ergänzenden Vorschrift will das Gesetz versuchen, die hohe Zahl an Fehlalarmen einzudämmen. Diese entstehen häufig durch von privaten Sicherheitsdiensten installierte Hausalarmsysteme. Leiten die Firmen durch einfache Überprüfung feststellbare Fehlalarme an die Feuerwehren weiter, müssen sie künftig die Einsatzkosten tragen.

Der SPD-Abgeordnete Stefan Schuster bezeichnete die Novelle als „überfällig“. Mit den Kinderfeuerwehren greife sie langjährige Forderungen seiner Fraktion auf. Allerdings seien zum Beispiel notwendige Verbesserungen bei den Feuerwehrschulen nicht aufgegriffen worden. „Im Großen und Ganzen zufrieden“ zeigte sich Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER). Allerdings äußerte er bezüglich der Kinderfeuerwehren Bedenken. Bis auf Thüringen würden in allen Bundesländern erst ältere Kinder zu den Feuerwehren zugelassen. In Sachen Höchstalter erwägen die FREIEN WÄHLER eine Ausweitung auf 67 Jahre. Seine Fraktion werde dazu womöglich einen Ergänzungsantrag einreichen, kündigte Hanisch an.

Jürgen Mistol (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) forderte neben den gesetzlichen Neuerungen eine bessere finanzielle Ausstattung der Feuerwehren. Die im Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Aufgaben und Möglichkeiten dürften nicht zulasten der Kommunen gehen. Für die CSU verteidigte Peter Tomaschko die Vorlage. Mit ihr würden zahlreiche Forderungen der Feuerwehrverbände erfüllt. Als wichtigen Schritt nannte er die Kinderfeuerwehren. Es sei nötig, junge Menschen schon früh für die Feuerwehren zu begeistern. In einem Punkt plant die CSU, den Gesetzentwurf noch zu ergänzen: Sie will die verkehrliche Absicherung von Feuerwehrübungen verbessern. Man werde dazu einen Änderungsantrag einreichen, erklärte Tomaschko.

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