Ausschuss für Gesundheit und Pflege: Patientenbeauftragter Hermann Imhof zieht Zwischenbilanz

Dienstag, 16. Februar 2016

Welche Leistungen übernimmt meine Krankenkasse? Wieviel muss ich für ein bestimmtes Heil- oder Hilfsmittel zuzahlen? Was kann ich tun bei einem Verdacht auf fehlerhafte, medizinische Behandlung? Oder: Wer hilft mir weiter, wenn ich eine häusliche oder stationäre Pflege – zum Beispiel für die Eltern – organisieren muss? Für Patienten und deren Angehörige ist es oft nicht leicht, sich im komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Seit 2010 gibt es deshalb auf Landesebene den Patienten- und Pflegebeauftragten der Staatsregierung. Er berät und informiert, und er gibt Bürgerinnen und Bürgern bei Themen rund um Gesundheit und Pflege auch eine politische Stimme. Zum 1. Februar 2014 hat das Amt der Abgeordnete Hermann Imhof (CSU) übernommen, der im Landtag dazu nun eine Zwischenbilanz vorlegte.

Im Durchschnitt 80 Anfragen pro Monat erreichen den Patienten- und Pflegebeauftragten der Staatsregierung – das geht aus dessen Tätigkeitsbericht hervor, den Hermann Imhof im Ausschuss für Gesundheit und Pflege gab. In manchen Fällen, so Imhof, würden sich auch sehr verzweifelte oder überforderte Bürgerinnen und Bürger, die bereits lange Odysseen hinter sich haben, mit ihren Anliegen an die im Gesundheitsministerium in München angesiedelte Geschäftsstelle wenden.

Jedes Anliegen wird individuell bearbeitet und beantwortet

Die zentrale Anlaufstelle ist personell, neben ihrem Leiter, mit viereinhalb Stellen – darunter auch ein Jurist und eine Ärztin – ausgestattet und kann, wie Imhof ausführte, 91 Prozent der Fälle durch eine schriftliche Stellungnahmen oder telefonische Beratung abschließend bearbeiten. In etwa neun Prozent der Fälle, so der Patientenbeauftragte, müßten zur Klärung der Sachlage zusätzlich auch andere staatliche Stellen, zum Beispiel das Justizministerium oder die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, mit eingeschaltet werden. Aber auch bei sehr komplexen Themen dauere die Bearbeitung eines Falls kaum länger als 14 Tage. In allen Fällen, betonte Imhof, würde nach individuellen und persönlichen Lösungen gesucht.

Einen großen Vorteil sieht der Patientenbeauftragte darin, dass er zwar täglich mit den Ministerien im Dialog steht, zugleich in seiner Funktion aber unabhängig ist: „Ich bin keinem Kabinett unterstellt“, hob Imhof hervor. Deshalb könne der Patientenbeauftragte auch mal „den Finger in die Wunde legen“, wenn es darum geht, Patientenrechte zu stärken und die Beratungsstrukturen – etwa den Ausbau von Pflegestützpunkten – im Land weiter voran zu bringen. 

Um im Gesundheitsbereich alle Akteure an einen Tisch zu bekommen, leitet Imhof seit zwei Jahren den „Runden Tisch Patientenangelegenheiten“. Hier werden Schnittstellenprobleme, etwa beim Entlassungsmanagement nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus, besprochen.

Außerdem ist er als zentraler Ansprechpartner und „Sprachrohr“ viel in der Öffentlichkeit unterwegs – bei Bürgerforen, bei Veranstaltungen von Krankenkassen und Wohlfahrtsverbänden, Kammern, Pflegeheimen oder Pflegestammtischen. Mit rund 1000 Pflegekräften habe er gesprochen und dabei ein sehr reales Bild von den Rahmenbedingungen bekommen: Viele Schwestern und Pfleger seien außer Atem, ohne Kraft und auch psychisch am Ende ihrer Kräfte, berichtete Imhof im Landtag. Mit Blick darauf gelte es, jede Chance zu ergreifen, um die Personalschlüssel zu verbessern. Dies müsse gelingen, zeigte sich der Patientenbeauftragte überzeugt. Ansonsten, so Imhof, werde es kaum möglich sein, ausreichend Fachpersonal in den Gesundheits- und Pflegeberufen zu halten.


Vertreter aller Fraktionen würdigten im Anschluss die Arbeit und das Engagement des Patientenbeauftragten: „Danke, dass Du Dein Ohr nah am Patienten hast und Dir jedes Schicksal genau anschaust“, sagte Fraktionskollege und stellvertretender Ausschussvorsitzender Bernhard Seidenath (CSU).

Doris Rauscher (SPD) und Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer (FREIE WÄHLER) appellierten an den Patientenbeauftragten, sich für den Ausbau professioneller Pflegestrukturen sowie Pflegestützpunkte im Freistaat einzusetzen. Hier so Prof. Bauer, gebe es ein Nord-Süd- sowie ein Stadt-Land-Gefälle. Ulrich Leiner (Bündnis 90/Die Grünen) diagnostizierte, dass durch die Verbesserungen in der Pflegeversicherung „Schritte in die richtige Richtung“ gemacht worden seien, insgesamt allerdings „zu kurz gesprungen“ worden sei. Politischen Handlungsbedarf sah er ebenfalls bei Fragen der Personalbemessung sowie beim Versorgungsstärkungsgesetz und bei der Einrichtung eines Entschädigungsfonds, über die allerdings auf Bundesebene entschieden werden muss. Die Ausschussmitglieder versprachen dem Patientenbeauftragten, mit ihm weiterhin im engen Austausch zu bleiben und ihm so immer wieder „Munition“ für die Arbeit zu liefern. /kh

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