Ausschuss öffentlicher Dienst: Fachgespräch mit dem Personal- und Organisationsausschuss des Bayerischen Städtetags

Dienstag, 20. März 2018
– Von David Lohmann –

Regelmäßig treffen sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes und der Personal- und Organisationsausschuss des Bayerischen Städtetags, um über dienstrechtliche Themen zu sprechen. Grund: In vielen Punkten stehen staatliche und kommunale Arbeitgeber vor denselben Herausforderungen. Beim aktuellen Fachgespräch stand neben der Digitalisierung und besseren Arbeitsbedingungen für Beschäftigte vor allem die Nachwuchskräftegewinnung im Fokus.

Bayern leidet unter einem Fachkräftemangel. Das betrifft in Bereichen wie Erziehung, Schule, Pflege und Gesundheit besonders den öffentlichen Dienst. „Wir brauchen daher eine Strategie zur demografischen Personalpolitik“, erklärte der Personal- und Organisationsausschuss-Vorsitzende Bernd Kränzle. Zwar habe der öffentliche Dienst nach wie vor ein hohes Ansehen bei jungen Menschen – das allein reiche allerdings nicht mehr. Kränzle sprach sich dafür aus, Vorteile wie Aufstiegschancen, Gesundheitsmanagement sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker herauszuarbeiten.

Der CSU-Abgeordnete Thomas Huber sah den Fachkräftemangel ebenfalls als größte Herausforderung. „Wir brauchen daher verstärkt städtische und ländliche Lösungen, weil es für den Flächenstaat Bayern keine Universallösung gibt“, unterstrich er. Tatsächlich zeigte das Fachgespräch, dass eine Großstadt wie München eher über die Bezahlung, eine Kreisstadt wie Tirschenreuth eher mit familienfreundlichen Arbeitsmodellen mit der Privatwirtschaft konkurrieren kann. Huber sieht Lösungsansätze in der Erhöhung der Ballungsraumzulage, dem Ausbau des Wohnungsbauprogramms und einer Aufweichung des starren Tarif- und Beamtenrechts.

Mehr Flexibilität wünschte sich auch der Münchner Stadtrat Dr. Alexander Dietrich. Gerade in den Bereichen IT und Jura werde es immer schwieriger, ausgebildete Fachkräfte zu finden. Die Stadt nutzt daher Arbeitsmarktzulagen und Sonderdienstverträge, um den Tarifbeschäftigten beim Gehalt entgegenzukommen. „Es wäre schön, wenn wir auch im Beamtenrecht flexiblere Möglichkeiten hätten“, sagte Dietrich. Als Beispiel nannte er die Entgeltumwandlung, also beispielsweise Leasingmodelle für Elektrofahrräder für die Mitarbeiter.

Die Münchner Stadträtin Brigitte Wolf regte an, dem Fachkräftemangel mit einer stärkeren Digitalisierung zu begegnen. „Statt den technischen Fortschritt zu nutzen, wird das Beamten- und Verwaltungsrecht aber in diesem Bereich immer komplizierter“, sagte sie. Um den Umgang mit dem Personalaktensystem im Rahmen der Digitalisierung und der EU-Datenschutzgrundverordnung zu vereinfachen, hat die Staatsregierung jetzt als ersten Schritt online Informationen mit konkreten Anweisungen für die tägliche Arbeit zum Download bereitgestellt.

Ein weiteres Thema waren die Schadensersatzfälle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungssatz. Laut Kränzle sind in den letzten drei Jahren sieben Prozent der kommunalen Dienstherren von abgelehnten Bewerbern auf Schadensersatz verklagt worden. Abgeordnete Verena Osgyan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) empfahl, der Städtetag solle eine Handreichung herausgeben, wie es der Freistaat handhabe. Grund: Auf staatlicher Seite scheinen Klagen kein Problem zu sein. Eine Gesetzesverschärfung lehnte die Fraktion ab. Wer sich nur bewerbe, um Schadensersatz zu erhalten, betreibe schon heute Rechtsmissbrauch.

Weitere Wünsche der Kommunalvertreter waren eine großzügigere Regelung bei der Vergütung von sogenannten Sondereinsätzen von Beamten. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten erhalten sie in der Regel nur einen Freizeitausgleich, was in der Praxis oft nicht möglich ist. Außerdem sollte der Budgetrahmen für Leistungsprämien im Besoldungsgesetz erhöht werden. Für Tarifbeschäftigte hätten die Kommunen diesbezüglich deutlich mehr Spielraum. Ebenfalls angeglichen werden solle die Möglichkeit für eine familienpolitische Teilzeit während der Ausbildung, wie sie dasBerufsbildungsgesetz vorsieht. „Wir würden uns wünschen, die Teilzeitausbildung auch im Beamtenbereich anbieten zu können. Die Nachfrage hierfür ist da“, erklärte der Erlanger Stadtrat Thomas Ternes. Vonseiten der Staatsregierung hieß es, man werde über eine Regelung nachdenken.

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