Verfassungsausschuss bringt Änderung der Geschäftsordnung auf den Weg

Öffentlichkeit per Livestream - das ermöglicht eine künftig geänderte Arbeitsweise im Landtag.

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Um die Arbeitsfähigkeit des Landtags auch in Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen, hat der Verfassungsausschuss am 2. April einstimmig für eine Änderung der Geschäftsordnung gestimmt. Der Antrag war im Vorfeld der Sitzung von allen parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen vereinbart worden. Ziel ist es dabei, durch verminderte Präsenz in den Ausschüssen das Infektionsrisiko für alle zu minimieren. Die Geschäftsordnung des Landtags wird dafür durch einen Corona-Paragraphen ergänzt.

Konkret wird die Öffentlichkeit von Plenardebatten und Ausschusssitzungen auch durch elektronische Übertragungen ermöglicht. Ausschusssitzungen können komplett oder teilweise per Videokonferenz stattfinden. In allen Ausschüssen wird nur noch mit insgesamt 11 Mitgliedern getagt.

Der Antrag soll im Plenum des Landtags am 20. April 2020 beschlossen werden.

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