Wissenschaftsausschuss: Staatsregierung zieht positive Bilanz zum Stand des Bologna-Prozesses sowie zum Innovationsbündnis Hochschule 4.0

Mittwoch, 13. Juni 2018
– Von Miriam Zerbel –

Im Wissenschaftsausschuss versicherte Wissenschaftsministerin Professor Marion Kiechle, trotz einiger Defizite seien viele Fortschritte im Bologna-Prozess zu verzeichnen. Allerdings gibt es bei der Anerkennung der Studienleistungen noch Luft nach oben. Dem Innovationsbündnis 4.0 liegt ein strategisches Konzept zugrunde, das bayerischen Hochschulen mehr Planungssicherheit geben soll.

Der vor 20 Jahren initiierte Bologna-Prozess hat das deutsche Hochschulsystem grundlegend geändert. Er zielt auf eine europaweite Harmonisierung von Studiengängen sowie -abschlüssen und soll die Mobilität der Studierenden fördern. Dabei reicht der europäische Bildungsraum mit seinen 48 Mitgliedsländern weit über die Europäische Union hinaus. Um den jüngst festgestellten Nachholbedarf einiger europäischer Länder zu beseitigen, so die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Kiechle, sei auf der jüngsten Konferenz im Mai in Paris ein strukturierter Unterstützungsprozess eingeführt worden.

Demnach lauten die neuen Ziele seit Paris, Digitalisierung, Inklusion und studentenzentriertere Lehre. Die Anerkennung von Studienleistungen deutscher Studierender im Ausland liegt nach Angaben der Ministerin bei 75 Prozent. Ein Wert, der auch für den Freistaat gelte, denn die zugrunde liegende Umfrage des DAAD basiere in erster Linie auf Daten aus Bayern.

Ein Akkreditierungssystem für Hochschulen und Studiengänge soll die Qualität und Weiterentwicklung der höheren Bildung im europäischen Hochschulraum sichern. Damit kommen die Länder laut Ministerin der Verpflichtung nach, die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studiengänge und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse zu gewährleisten. In Bayern wurde das System am 22. Mai in eine gleichlautende Rechtsverordnung umgesetzt. Insgesamt bilanzierte Kiechle einen Trend zur Systemakkreditierung in Bayern, wonach eine Akkreditierungsagentur nicht einzelne Studiengänge, sondern das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule begutachtet.

Anschließend stellte die Ministerin den Entwurf des Innovationsbündnisses Hochschule 4.0 vor. Seit 2005 schließt der Freistaat zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen mit diesen Innovationsbündnisse ab. Das aktuelle Bündnis läuft Ende 2018 aus. „Wir führen das Instrument nicht fort, sondern erweitern es um ein hochschulpolitisches Leitbild“, sagte Kiechle. Der Zusatz 4.0 verweist demnach nicht nur auf die 4. Generation des Bündnisses, sondern auch auf den digitalen Wandel als Zukunftsaufgabe.

Erstmals sei in einem strategischen Konzept festgehalten, wie die Hochschulen in Zukunft ihr Profil konkret schärfen sollen. In einem Zehn-Punkte-Plan geht es unter anderem um die Sicherstellung von Ausbildungskapazitäten, ein breites Studienangebot sowie optimale -bedingungen und nationale beziehungsweise internationale Vernetzungen.

Kiechle kündigte ferner an, die Innovationsfonds für die kommenden vier Jahre deutlich aufzustocken. So erhalten die Kunst-Hochschulen erstmals einen eigenen Fonds, stärker berücksichtigt werden auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die Universitätskliniken. „Das Innovationsbündnis ist kein Sammelbecken für Wunschvorstellungen einzelner Hochschulen“, versicherte  die Ministerin. „Im Gegenteil: Es dient der Planungssicherheit für alle 32 staatlichen Hochschulen in Bayern.“
 
Heftige Kritik am Bericht der Ministerin kam von der SPD, die die Ausführungen zum Bologna-Prozess als zu oberflächlich bezeichnete und im Innovationsbündnis für die angekündigte Digitalisierung die Zusicherung fester Mittel vermisste.




 

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