Ergebnisse der Expertenanhörung zum Vollzug des landwirtschaftlichen Bodenrechts im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – „Bauernland in Bauernhand“ verstärkt Rechnung tragen
Mittwoch, 25.03.2015
MÜNCHEN. Der bundesweit deutliche Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen, das wachsende Interesse von außerlandwirtschaftlichen Käufern und die hohe Flächenumwandlung für Siedlungszwecke und Infrastrukturmaßnahmen haben den landwirtschaftlichen Bodenmarkt auch in Bayern wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Die Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, Angelika Schorer (CSU) sowie ihr Stellvertreter Ulrich Leiner (Bündnis 90/Grüne) haben dies zum Anlass genommen und am heutigen Mittwoch, 25. März 2015 zu einer Expertenanhörung zum landwirtschaftlichen Bodenrecht im Maximilianeum eingeladen. Neben Vertretern der Staatsministerien gaben dabei u. a. die kommunalen Spitzenverbände, die Landesnotarkammer, die deutsche Gesellschaft für Agrarrecht und die Grundbesitzerverbände ihre Einschätzung zu diesem gesellschaftlich bedeutenden Thema ab. „Die Anhörung hat uns wichtige Erkenntnisse über die Situation auf dem Bodenmarkt, den Vollzug des Bodenrechts und mögliche Anpassungen gebracht“, erklärte die Ausschussvorsitzende Schorer.
In der Analyse der gegenwärtigen Situation auf dem bayerischen Bodenmarkt waren sich die Experten einig, dass dem Grundsatz, „Bauernland in Bauernhand“ verstärkt Rechnung getragen werden müsse. Insbesondere müsse das Bodenrecht, bestehend aus Grundstücksverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz konsequenter als bisher und bayernweit einheitlich umgesetzt werden. Auch die Transparenz hinsichtlich des Gesetzesvollzugs sei zu verbessern. Diskutiert wurde auch die vom Landtag bereits beschlossene Absenkung der Genehmigungsfreigrenze von bisher zwei Hektar auf ein Hektar sowie eine Verbesserung der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts und die Ausweitung des Rechtsschutzes mit dem Ziel, die präventive Wirkung des Grundstücksverkehrsgesetzes zu verbessern.
Insgesamt müsse man aber darauf achten, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Leichtigkeit des Grundstücksverkehrs nicht gefährdet und der bürokratische Aufwand begrenzt bleibt. Zudem müssten die Belange der kommunalen Ebenen in die Überlegungen einbezogen werden, stellten Angelika Schorer und Ulrich Leiner zum Abschluss fest. /ap