Entschädigung der Landtagsabgeordneten wird an Einkommensentwicklung angepasst

Donnerstag, 06.04.2016


MÜNCHEN.        Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2016 auf 7.849 Euro. Das ist eine Erhöhung um 2,7 Prozent. Zum gleichen Stichtag wird auch die Kostenpauschale auf 3.377 Euro erhöht (+ 0,3 Prozent). Die Anpassung der Diäten jeweils zum 1. Juli erfolgt um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung, daher wurden für die diesjährige Erhöhung die Daten vom 1. Juli 2014 bis 1. Juli 2015 zugrunde gelegt. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm sieht in der Indexlösung eine vernünftige und nachvollziehbare Regelung. „Der Bayerische Landtag ist ein starkes und selbstbewusstes Parlament, in dem alle Berufsgruppen vertreten sind. Daher ist es wichtig, dass die Abgeordneten auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“, betont Stamm. Die Indexregelung hat sich bewährt und wurde auch vom Deutschen Bundestag übernommen. In Bayern besteht die Regelung seit 1996.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat heute, Mittwoch, 6. April, von der jährlichen Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 1. Juli 2016 Kenntnis genommen. Die neuen Beträge werden Mitte Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. /ap

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