Landtagsamt vorbildlich bei Frauen in Führungspositionen

Freitag, 27.12.2019

MÜNCHEN.               Zum Ende des Jahres 2019 wurde im Landtagsamt das nunmehr 6. Gleichstellungskonzept vorgestellt. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Landtagsverwaltung ihre Vorbildfunktion beim Thema „Gleichstellung“ auch im letzten Berichtszeitraum in jeder Hinsicht überzeugend erfüllen konnte. Landtagspräsidentin Ilse Aigner betont: „Bei der Gleichstellung wurde in den vergangenen Jahren im Landtagsamt vieles vorangebracht. Dennoch werden wir uns auf dem Erreichten keinesfalls ausruhen. Es kommt jetzt ganz entscheidend darauf an, diese Fortschritte zu sichern und tatkräftig an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen, aber auch von Männern weiterzuarbeiten.“  



Zentrale Ergebnisse des Berichts im Einzelnen:

Frauen im Landtagsamt: Der Anteil der im Landtagsamt insgesamt beschäftigten Frauen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2009 betrug der Frauenanteil 53 %, im Jahr 2014 bereits 57 %. Zum Stichtag 30.06.2019 waren nunmehr 60 % aller beschäftigten Personen im Landtagsamt Frauen.

Frauen in Führungspositionen: Der Frauenanteil in Führungspositionen konnte von 7 % im Jahr 2009 auf 35 % zum Stichtag des 5. Gleichstellungskonzepts (01.03.2014) gesteigert werden. Zum Stichtag des 6. Gleichstellungskonzepts (30.06.2019) waren 14 der 29 Führungspositionen
mit Frauen besetzt. Dies entspricht einem Anteil von 48 %. Der Frauenanteil in der zahlenmäßig dominierenden 3. Führungsebene (u.a. Referatsleitungen) beträgt 57 %. Die sogenannte Modulare Qualifizierung für den Aufstieg in höhere Ämter wurde mit einem Anteil von ca. 70 % im Berichtszeitraum von deutlich mehr Frauen gestartet.


Mobiles Arbeiten:

Etwa ein Drittel der Belegschaft des Landtagsamts nutzt aktuell die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Der Frauenanteil beträgt hier über 60 % und ist in allen Qualifikationsebenen höher als der Männeranteil.

Zielvorgaben des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes von 1996 sind die Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen Frauen in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Änderungsgesetz aus dem Jahr 2006 wurden als weitere Zielvorgaben aufgenommen: Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, das Hinwirken auf Beseitigung bestehender Nachteile sowie die Berücksichtigung der Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip.

/ pr
 




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