Entschädigung der Landtagsabgeordneten sinkt

Anpassung an die Einkommensentwicklung

Mittwoch, 03.03.2021

 

  • Die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags wird zum 1. Juli 2021 angepasst.  
  • Gemäß der Einkommensentwicklung vom 3. Quartal 2019 zum 3. Quartal 2020 sinkt die Entschädigung um 1,6 Prozent.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Durch die Folgen der Corona-Pandemie sind die Einkommen in Bayern gesunken. Selbstverständlich spiegelt sich diese Entwicklung dann auch in der Höhe der Abgeordnetendiäten des Bayerischen Landtags wider.“
     

MÜNCHEN.               Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten sinkt zum 1. Juli 2021 um 1,6 Prozent auf 8.519 Euro. Damit folgt die Anpassung - zeitversetzt - der allgemeinen Einkommensentwicklung. Darüber hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner heute den Ältestenrat informiert. 

„Ganz Bayern hat an den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden, viele Bürgerinnen und Bürger müssen finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass nun auch die Entschädigungen der Landtagsabgeordneten niedriger ausfallen. Es zeigt sich, dass sich die Indexlösung bewährt hat – nicht nur in starken Jahren, sondern nun auch in der Krise“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags nahm die Anpassung in der heutigen Sitzung zur Kenntnis.

Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommens-entwicklung des Vorjahres – für 2021 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2019 zum 3. Quartal 2020 maßgeblich. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Die bisherige Kostenpauschale von 3.589 Euro bleibt unverändert, da sie sich am Verbraucherpreisindex orientiert. Dieser wurde vom Landesamt für Statistik zum Stichtag mit einer Veränderung von 0,0 Prozent angegeben.

Die neuen Beträge werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

(CK)

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