Bayerischer Landtag passt Corona-Regeln für Plenum und Ausschüsse an

  • Wegen des steigenden Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante tagt das Plenum bis Ende Februar 2022 mit mindestens der Hälfte der Abgeordneten. Zudem gilt im Plenarsaal weiterhin die 3G-Regel sowie nun wieder eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Bis Ende März 2022 tagen die Ausschüsse des Bayerischen Landtags in reduzierter Besetzung mit elf Abgeordneten.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner ruft die Abgeordneten zu PCR-Tests vor den Sitzungen auf: „Mit so vielen Tests wie möglich und der FFP2-Masken-Pflicht werden wir die Omikron-Welle überstehen und dafür sorgen, dass im Landtag weiter die notwendigen Debatten für das Land geführt werden.“

 

MÜNCHEN.   Wegen des hohen Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante werden die Corona-Regelungen des Bayerischen Landtags angepasst. So ordnet Landtagspräsidentin Ilse Aigner für die Plenarsitzungen neben der 3G-Regel die FFP2-Maskenpflicht an. Ausschüsse sollen nach dem heutigen Beschluss des Ältestenrates bis Ende März wieder in reduzierter Besetzung tagen, das Plenum bis Ende Februar 2022 mit mindestens der Hälfte der Abgeordneten.

Wegen der deutlich steigenden Infektionszahlen mit der Omikron-Variante in der Corona-Pandemie hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner entschieden, die bestehende 3G-Regel für die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags fortzuführen. Zudem wird sie durch eine FFP2-Maskenpflicht ergänzt: „FFP2-Masken schützen gerade vor der Omikron-Variante sehr gut, wie aktuelle Studien zeigen. Sie helfen uns deshalb entscheidend dabei, dass der Bayerische Landtag handlungsfähig bleibt und gerade in der jetzigen Phase die notwendigen Debatten hier im Parlament geführt werden können.“ Zugleich rief Aigner alle Abgeordneten auf, vor den Sitzungen dringend einen PCR-Test durchzuführen.

Nach der 3G-Regel im Bayerischen Landtag müssen alle Abgeordneten einen 3G-Nachweis erbringen können. Abgeordnete, die keinen Nachweis darlegen, ist es möglich, an der Plenarsitzung von der Tribüne aus teilzunehmen. Über ein Redepult und ein zusätzliches Mikrofon können die Abgeordneten ihr Rederecht auch von dort aus wahrnehmen. Die Regelung gilt für Abgeordnete ebenso wie für Mitarbeitende oder Medienschaffende.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags entschied zudem, die Corona-Sonderregelungen nach § 193a der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags in der kommenden Plenarsitzung zu verlängern. Die entsprechenden Regelungen erlauben unter anderem Zuschaltungen bei den Ausschusssitzungen und sollen bis Ende März 2022 gelten. Wie bereits bis Juli 2021 praktiziert, soll die Zahl der Abgeordneten in den Ausschüssen auf elf begrenzt werden.

(CK)

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