Der Bayerische Landtag tagt nach Ostern in Vollbesetzung

Entscheidung des Ältestenrats

  • Die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags finden nach den Osterferien wieder in voller Besetzung statt – aber weiterhin mit FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regel.
  • Ab April dürfen auch Besuchergruppen wieder in den Bayerischen Landtag kommen, auch für sie gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Wir sorgen für einen beschlussfähigen Landtag dank FFP2-Maskenpflicht: Mit den neuen Corona-Regeln im Landtag gehen wir zwar in Richtung Normalität, halten das Risiko aber gering.“

MÜNCHEN.        Angesichts der bundesweiten Lockerungen der Corona-Maßnahmen gibt sich auch der Bayerische Landtag ab April neue Regeln. Nach den Osterferien ist zudem die Rückkehr zur Vollbesetzung im Plenum geplant. Im Maximilianeum gilt jedoch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „In ganz Deutschland wird gelockert, aber die Ansteckungszahlen sind so hoch wie nie. Als Verfassungsorgan müssen wir aber dafür sorgen, dass wir uns nicht durch Corona-Ausfälle lahmlegen. Deshalb schaffen wir mit den neuen Corona-Regeln im Bayerischen Landtag die Balance: Es kommen wieder Besuchergruppen, nach Ostern tagt das Plenum wieder in voller Stärke – aber gerade die Maskenpflicht hält das Risiko gering.“

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags sprach sich mehrheitlich für die Rückkehr zur Vollbesetzung im Plenum ab der Sitzung am 26. April aus. Bis dahin wird noch in hälftiger Besetzung getagt.

Bereits gestern folgte das Präsidium dem Vorschlag von Landtagspräsidentin Aigner, das Schutz- und Hygienekonzept des Bayerischen Landtags von 1. April an anzupassen: So gilt für Besucher dann generell die 3G-Regel. In den Liegenschaften des Bayerischen Landtags gilt zudem weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl auf den Verkehrsflächen als auch bei Sitzungen. Damit dürfen ab April auch wieder Besuchergruppen in den Bayerischen Landtag kommen. 

Für Veranstaltungen, Landtagsgaststätte und Kantine gelten die Corona-Regeln in der gleichen Form wie im gesamten Freistaat.

(CK)

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