Diäten der Landtagsabgeordneten werden an die Einkommensentwicklung angepasst

  • Die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags wird turnusgemäß zum 1. Juli 2024 angepasst.  
  • Gemäß der durchschnittlichen Einkommensentwicklung, die das Landesamt für Statistik erhoben hat, erhöht sich die Entschädigung um 6,2 Prozent.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „In letzter Zeit sind nicht nur die Verbraucherpreise in Bayern gestiegen, sondern auch die Einkommen. Durch die gesetzlich verankerte Indexlösung wirkt sich das nun auch auf die Abgeordnetendiäten aus.“

MÜNCHEN.               Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten steigt zum 1. Juli 2024 um 6,2 Prozent auf 9.786 Euro. Damit folgt die Anpassung zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung. Darüber hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner heute den Ältestenrat informiert. 

„Die wirtschaftliche Entwicklung und die Inflation schlagen sich nun auch auf die Diäten für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags nieder: Weil die Einkommen der Menschen in Bayern im letzten Jahr im Durchschnitt deutlich gestiegen sind, erhöht sich auch die Entschädigung. Denn im Gesetz ist eine direkte Kopplung an den Index vorgeschrieben“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags wurde von der Präsidentin über die Anpassung informiert.

Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommens-entwicklung des Vorjahres – für 2024 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2022 zum 3. Quartal 2023 maßgeblich. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Die bisherige Kostenpauschale von 3.984 Euro wird auf 4.227 Euro erhöht – ein Plus von 6,1 Prozent. Grund hierfür ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex für Bayern, der nicht zuletzt aufgrund der durch die Inflation bedingten Preissteigerungen in dem Zeitraum ebenso gestiegen ist.

Die neuen Beträge werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
 

(CK)

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