Start der Ausschreibung zur Vergabe der Gastronomie im Bayerischen Landtag

  • Die Ausschreibung zur Vergabe der Landtagsgastronomie im Maximilianeum ist gestartet.
  • Ab 01.01.2025 sind Abgeordnete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags und der Fraktionen sowie mehrere tausend Besucherinnen und Besucher pro Jahr zu bewirten.
  • Wichtige Voraussetzung bei der Bewerbung ist, das Bio- und Regionalangebot bei den eingesetzten Waren zu erweitern.

 

MÜNCHEN.     Die Ausschreibung zur Neuvergabe der Gastronomie im Bayerischen Landtag ist gestartet. Diese umfasst eine Gaststätte, in der Abgeordnete, deren Gäste sowie Besucher- und Schülergruppen verpflegt werden, eine Kantine für die Beschäftigten des Landtagsamts und der Fraktionen und darüber hinaus die Bewirtung bei verschiedenen Veranstaltungen im Maximilianeum. Teilnahmefrist für den Einreichungsantrag ist der 01.07.2024.

Jährlich besuchen rund 100.000 Menschen den Bayerischen Landtag, davon werden ca. 23.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Besuchergruppen der Abgeordneten sowie ca. 7.000 Schülerinnen und Schüler in der Gaststätte versorgt. In der Kantine können sich die Beschäftigten der Landtagsverwaltung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, der Abgeordneten sowie anderer Behörden oder auch von im Landtag tätigen Fremdfirmen – insgesamt ca. 400 Personen – von der Brotzeit bis zum Mittagessen versorgen. Der Bayerische Landtag öffnet darüber hinaus seine Türen für Delegationen aus dem In- und Ausland sowie für Gäste von Preisverleihungen, Diskussionsveranstaltungen oder auch Fachtagungen, meistens verbunden mit einem Cateringangebot der Landtagsgastronomie.

Der Landtag als Auftraggeber fühlt sich bestimmten sozialen und ökologischen Standards verpflichtet, die wegen der Außenwirkung der Landtagsgastronomie auch in diesem Bereich gelten sollen.

Alle Informationen zur Ausschreibung finden Sie ►hier.

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