Durch Corona in den Fokus gerückt: Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz im Landtagsamt

1. Juni 2021

MÜNCHEN.      Die Basis für eine leistungsstarke, innovative und zukunftsfähige öffentliche Verwaltung bildet stets ein gesundes und motiviertes Personal. Die Beschäftigten sind heute die wichtigste Ressource in jeder Organisation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Gesundheit zu fördern, ist deshalb äußerst lohnend, insbesondere in Zeiten einer unberechenbaren Pandemie. Dabei geht es sowohl um die körperliche wie auch um die psychische Gesundheit.

Jeder Arbeitgeber ist heute verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden und für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Im Landtagsamt ist dafür seit 2018 die Koordinatorin für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig.

Durch Corona hat das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz insgesamt an Bedeutung gewonnen – natürlich auch im Maximilianeum. Das Landtagsamt als Verwaltungsbehörde der bayerischen Volksvertretung hat in vielfacher Hinsicht eine besondere Vorbildfunktion. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dieses Hauses können beispielgebend nach außen wirken und sollen deshalb in hohem Maße modernen Ansprüchen an eine Administration genügen.

Spätestens seit dem Jahr 2020 wissen wir: Ein sicherer Arbeitsplatz umfasst weit mehr als die Bereiche Lärm-, Strahlen- oder Erdbebenschutz. Im Zeichen einer weltweiten Pandemie, die den Menschen schon durch räumliche Nähe bedroht, müssen gänzlich neue Ansätze gefunden werden. Hier bietet die Digitalisierung vielfältige Optionen zum Beispiel durch Arbeiten von zuhause und Besprechungen in Videokonferenzen. Deshalb wurden am Beginn der Pandemie im Landtagsamt die Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten rasch umfangreich ausgeweitet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter technisch entsprechend ausgestattet. Zusammen mit einem umfangreichen Hygienekonzept konnte so der parlamentarische Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Bayerischen Landtags stets zuverlässig sichergestellt werden. 

Auch psychische Gesundheit im Blick behalten

Neben Maßnahmen zur Verringerung der Ansteckungsgefahr ist es in Zeiten von Corona besonders wichtig, die psychische Gesundheit der Belegschaft im Blick zu behalten. Bereits seit 2013 besteht die Verpflichtung eines jeden Arbeitgebers für seine Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen (§5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz). Dabei werden Bereiche wie Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, neue Arbeitsformen oder soziale Beziehungen genauer betrachtet.

Es zahlt sich als Arbeitgeber aus, parallel auch möglichen negativen Belastungen, die durch Homeoffice entstehen, frühzeitig entgegen zu wirken. Als größtes Belastungsmerkmal für die Beschäftigten wird in Statistiken zu Homeoffice die Vermischung von Beruf- und Privatleben und die Entgrenzung der Arbeitszeit benannt.

Auch der Teamzusammenhalt muss gestärkt und der Umgang mit neuen Tools gelernt werden. Beispielsweise genügt in Präsenzmeeting ein Blick in die Runde, um ein Stimmungsbild durch die anderen Teilnehmer/innen zu erhalten. Gestik, Mimik und Körperhaltung geben uns ein klares Feedback. In Video-Meetings fehlt diese Informationsebene. Dadurch sind unsere „Stimmungsantennen“ ständig auf der Suche nach Signalen, was jeden Einzelnen von uns Energie kostet und auch leichter zu Missverständnissen und Konflikten führen kann.

Qualifizierung des Personals für neue Arbeitsformen

Einige Studien bieten mittlerweile Aufschluss darüber, wie man die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend - sowohl für Arbeitgeber als auch Beschäftigte - nutzen kann: Allen Studien ist gemeinsam, dass das persönliche Verhalten im Umgang mit flexiblen Arbeitsformen für die psychische Gesundheit zentrale Grundlage ist. (Gesundheitliche Effekte der Digitalisierung am Arbeitsplatz – eine Längsschnittanalyse (2018). Studie der Universität St. Gallen).

An oberster Stelle sollte daher die Qualifizierung des gesamten Personals für New Work stehen. Dies können beispielsweise Schulungen zum Thema
-    neuer Führungsstil im digitalen Zeitalter
-    Veränderungsmanagement
-    Strategien zum Abschalten oder
-    Virtuelle Teamentwicklungen sein.

Auch im Landtagsamt werden regelmäßig Schulungen angeboten. Letztmalig im Februar 2021 zum Thema: „Trotz Homeoffice und Homeschooling bei Kräften bleiben“. Derartige Unterstützungsangebote müssen nicht zwangsläufig aus dem eigenen Budget bezahlt werden. Mittlerweile bieten fast alle Krankenkassen Angebote für Betriebe im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement an.

Um Beschäftigte zielgerecht unterstützen zu können, erfolgte im Landtagsamt eine Belastungs- und Bedarfsabfrage. Gerade in Zeiten von Corona, wo der persönliche Kontakt nur eingeschränkt möglich ist, ist dies ein hervorragendes Instrument, um allen Beschäftigten die Gelegenheit einzuräumen, sich zur Situation zu äußern.

Wenn Sie an diesem Thema interessiert sind, finden Sie unter folgenden Links Informationen, Hilfe und Anregungen:

https://www.gda-portal.de/DE/Betriebe/Psychische-Belastungen/Psychische-Belastungen_node.html
https://kuvb.de/praevention/arbeitspsychologie/gefaehrdungsbeurteilung/
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/psychische-gesundheit-in-zeiten-der-corona-krise/
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/Coronavirus_node.html
https://vdsi.de/media/vdsi-information_03-2020_-_mobiles_arbeiten_zuhause.pdf(Dokument vorlesen)

/ PR - SK

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