Austausch mit der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates Zürich
Landtagsvizepräsident Alexander Hold empfängt hochrangige Delegation aus der Schweiz

10. Juli 2025
MÜNCHEN. Gemeinsam mit dem Stv. Vorsitzenden der CSU-Fraktion, Prof. Dr. Winfried Bausback, und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport, Florian Siekmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat Landtagsvizepräsident Alexander Hold (FREIE WÄHLER) Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates Zürich im Maximilianeum begrüßt. Angeführt wurde die Delegation vom Präsidenten des Gremiums, Jean‐Philippe Pinto. Nach einer kurzen Hausführung und einem Besuch der Plenarsitzung sprachen die Abgeordneten mit den Kantonsräten unter anderem über die Kontrollfunktionen der bayerischen Volksvertretung und die Arbeit in den Untersuchungsausschüssen.
In der Anzahl seiner Mitglieder ist der Kantonsrat in Zürich durchaus vergleichbar mit dem Bayerischen Landtag. In der Organisation der Abläufe und den Zuständigkeiten unterscheiden sich die beiden Parlamente aber in vielen Bereichen. Daraus ergab sich viel Potenzial für den Austausch zwischen den Delegationsmitgliedern aus der Schweiz und den Abgeordneten der bayerischen Volksvertretung. Thematisiert wurden in dem rund einstündigen Treffen insbesondere die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten, die Aufgaben des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, die Überprüfung von Gesetzen durch die Justiz auf Landes- und Bundesebene sowie die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung im Freistaat.
Hintergrund: Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) übt im Auftrag des Kantonsrates die parlamentarische Kontrolle (Oberaufsicht) über die Geschäftsführung des Regierungsrates, der kantonalen Verwaltung und weiterer Träger öffentlicher Aufgaben aus. Sie prüft diese auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und führt dazu Anhörungen und Visitationen durch, nimmt Einsicht in Akten und behandelt die Geschäfts‐ und Rechenschaftsberichte der beaufsichtigten Stellen. Dabei verfügt das Gemium über weitreichende Informationsrechte. Sie weist auf festgestellte Missstände hin und gibt Empfehlungen ab. Zudem kann die GPK wie jede parlamentarische Kommission parlamentarische Vorstöße lancieren.
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/ PR