Bildergalerie "Dreiländermesse »Passauer Frühling« vom 10. bis 18. März 2018"

Dreiländermesse | Foto: Landtagsamt
An einem eigenen Stand informieren Mitarbeiterinnen des Petitionsausschusses über die Möglichkeit eine Petition einzureichen. "Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden" (Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung). | Bildarchiv Bayerischer Landtag

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