Petitionen

Ihr Grundrecht auf Eingaben und Beschwerden

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht (Art. 17 GG, Art. 115 BV). Das Wort Petition kommt aus dem Lateinischen. Die deutsche Übersetzung Eingabe bedeutet Bitte und Beschwerde sowie Anregung. Petitionen werden im Bayerischen Landtag geprüft, wenn sie das Handeln bayerischer Behörden zum Gegenstand haben oder solcher Körperschaften des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehen (z.B. Gemeinden, Universitäten, Rundfunk). Dabei ist es unerheblich, ob die Behörden bayerische Gesetze oder Bundesgesetze vollziehen. Das Petitionsrecht ergänzt den Rechtsweg. Ein mögliches Ziel ist es daher, unabhängig vom Weg zu den Gerichten Lösungen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu finden.

Bayern ist übrigens das einzige Bundesland, in dem Petitionen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen des Landtags behandelt werden.

Nutzen Sie diesen direkten Weg zu Ihrem Parlament! Die parlamentarische Demokratie braucht Sie, Ihre Anregungen und auch Ihre Kritik. Machen Sie den Bayerischen Landtag gemeinsam mit uns zu einem Haus der Bürgerinnen und Bürger.

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Ihre Rechte

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Art. 17 GG

„Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden."
Artikel 115 Absatz 1 BV

"Das Recht, sich schriftlich mit Eingaben und Beschwerden (Petitionen) an den Bayerischen Landtag zu wenden, damit dieser die vorgetragene Angelegenheit überprüfe, steht jeder Person zu, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Staatsangehörigkeit."
Art. 1 BayPetG

Wie können Bürgerinnen und Bürger daür sorgen, dass ihre Themen von der Politik behandelt werden? Wohin kann man sich mit seinem persönlichen Anliegen wenden? Und wie kann der Bayerische Landtag auch ganz direkt helfen? Mit Volksbegehren und Petitionen kann man Politik machen, ohne selbst in die Politk zu gehen. Und wie das funktioniert, finden unsere Hosts in Gesprächen unter anderem mit der SPD-Abgeordneten Alexandra Hiersemann und einem Petitions-Spezialisten der Landtagsverwaltung heraus.

Ansprechpartner der Landtagsverwaltung

Zentralstelle für Petitionen
Leiter des Referats P II
Ausschüsse und Kommissionen
petitionen@bayern.landtag.de
Telefon +49 89 4126-2227
Fax +49 89 4126-1768

 

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