Bayerisches Staatswappen
In Artikel 1 der Bayerischen Verfassung ist festgelegt: "Bayern ist ein Freistaat. Die Landesfarben sind Weiß und Blau. Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt." Mit dem "Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern" wurde am 5. Juni 1950 das Bayerische Staatswappen eingeführt.
Die einzelnen heraldischen Elemente des "großen bayerischen Staatswappens" haben folgende Bedeutung:
Der goldene Löwe
im schwarzen Feld war ursprünglich das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein. Nach der Belehnung des bayerischen Herzogs Ludwig im Jahre 1214 mit der Pfalzgrafschaft diente es jahrhundertelang als gemeinsames Kennzeichen der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher. Heute steht der aufgerichtete, goldene und rotbewehrte Pfälzer Löwe im linken oberen Feld für den Regierungsbezirk Oberpfalz.
Der "Fränkische Rechen"
Das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt. Dieser "Rechen" erschien um 1350 als Wappen einiger Orte des Hochstifts Würzburg und seit 1410 auch in den Siegeln der Fürstbischöfe. Heute steht der Fränkische Rechen für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.
Der blaue Panther
Die drei schwarzen Löwen
Im vierten Feld sind auf Gold drei übereinander angeordnete, herschauende, schwarze, rotbewehrte Löwen dargestellt. Sie sind dem alten Wappen der Hohenstaufen, der einstigen Herzöge von Schwaben, entnommen. Im Staatswappen repräsentieren diese drei Löwen den Regierungsbezirk Schwaben.
Der weiß-blaue Herzschild
Die Volkskrone
auf dem gevierten Schild mit dem Herzschild in der Mitte besteht aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist. Die Volkskrone, die sich erstmals im Wappen von 1923 findet, bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Die schildhaltenden Löwen
Die beiden schildhaltenden Löwen setzen eine Tradition aus dem 14. Jahrhundert fort.
Weiterführende Informationen zum Bayerischen Staatswappen
Erläuterungen und Druckvorlagen des Innenministeriums
Artikel im Historischen Lexikon Bayerns
Hinweis zur Führung des Staatswappens - Verwendung des großen und kleinen bayerischen Staatswappens für nichtamtliche Zwecke: Über Anträge entscheidet die seit dem 1. Januar 2015 landesweit zuständige Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.