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Dringlichkeitsantrag SPD
Ausschöpfen des staatlichen Ermessensspielraums für Mieter in größeren Wohneinheiten und Gebieten mit Milieuschutz: Verordnungsermächtigung zu § 250 Abs. 1 Satz 3 und zu § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Verlängerung von Genehmigungsvorbehalten um 5 Jahre: § 2 Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau), § 5 Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR)
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