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Staatsvertrag Staatsregierung
Anpassungen an den Digital Services Act der EU und an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes; Landesmedienanstalten als zuständige Behörden; Beibehalten des Begriffs des Telemediums; Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen. Änderungen des Medienstaatsvertrages (§§ 1, 18, 24, 59, 98, 99, 109, 111, 115) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (§§ 2, 5b, 14 und 21) und eine Protkollerklärung
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