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Gesetzentwurf Staatsregierung
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes: Zentrum Bayern Familie und Soziales als zuständige Behörde; finanzielle Ausstattung der anerkannten Träger von Einrichtungen; Verordnungsermächtigung für Familien- und Finanzministerium Einfügen des neuen Teil 17 bestehend aus Art. 119, Art. 120 und Art. 121
Schriftliche Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren
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