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Gesetzentwurf Staatsregierung
Führung von Straßen- und Bestandsverzeichnissen durch die Gemeinden; Einvernehmensfiktion von zwei Monaten bei baulichen Änderungen; Wegfall des Einvernehmens beim Bau von Wind- und Sonnenenergieanlagen; Bekanntmachung des Planungsgebiets durch die Regierung; Genehmigungsfreiheit bei bestimmten Ausbaumaßnahmen an Brücken; möglicher Verzicht auf Erörterungsterminen; elektronische Bekanntmachung und Zugänglichkeitmachung von Planunterlagen; Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses durch öffentliche Bekanntmachung; elektronische Einreichung und Bearbeitung von Plänen sowie von Einwendungen und Stellungnahmen als Normalfall; elektronisches Verfahren bei Umweltverträglichkeitsprüfungen; Bündelung der Beteiligung im straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren an der Landesbaudirektion; redaktionelle Änderungen Änderung von Art. 3, Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 5, Art. 18 Abs. 2a, Art. 24, Art. 27b Abs. 4, Art. 34 Abs. 3, Art. 36, Art. 38, Art. 39 Abs. 2, Art. 58 und Art. 62a, Einfügen des neuen Art. 25, Aufheben von Art. 67 und Umnummerierung der bisherigen Art. 68 und Art. 69
Schriftliche Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren
Beratungsverlauf Vorgangsmappe
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