Abteilung P –„Parlamentarische Dienste“

Die Abteilung P –„Parlamentarische Dienste“ ist hauptsächlich mit Angelegenheiten der parlamentarischen Gremien befasst.

Das Plenarreferat ist unter anderem für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Plenums, des Ältestenrats sowie der Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission zuständig. Ihm obliegt insbesondere die organisatorische und fachliche Unterstützung der Sitzungsleitung bei der Abwicklung der Plenarsitzungen. Darüber hinaus werden dem Plenarreferat, das auch für Geschäftsordnungsfragen zuständig ist, alle beim Landtag eingehenden parlamentarischen Initiativen − wie zum Beispiel Gesetzentwürfe, Anträge, Interpellationen, Schriftliche Anfragen und Anfragen zum Plenum − zur Prüfung der formal-rechtlichen Voraussetzungen und zur Einleitung des dafür vorgesehenen geschäftsordnungsmäßigen Verfahrens zugeleitet. Gesetzentwürfe, Interpellationen und Anträge werden unmittelbar nach ihrem Eingang als Landtagsdrucksachen erfasst und erhalten eine Drucksachennummer, über die sie auf der Landtags-Homepage und im Internet abrufbar sind. Während Gesetzentwürfe − nach Beschluss des Ältestenrats − auf die Tagesordnung des Plenums zur Ersten Lesung mit aufgenommen werden, werden Anträge vom Plenarreferat dem für die Behandlung des Antrags federführenden Ausschuss zugewiesen. Sobald Gesetzesinitiativen und Anträge im Plenum abschließend behandelt worden sind, werden die entsprechenden Beschlüsse ausgefertigt und − soweit keine Ablehnung erfolgt ist − nach Unterschrift der Präsidentin bzw. des jeweils zuständigen Vizepräsidenten der Staatsregierung zum Vollzug zugeleitet. Schriftliche Anfragen und Anfragen zum Plenum übermittelt das Plenarreferat den zuständigen Staatsministerien zur Beantwortung. Nach Eingang der jeweiligen Antwort wird diese den Abgeordneten unverzüglich zugeleitet. Sofern von der Fragestellerin bzw. vom Fragesteller beantragt, wird vom Plenarreferat die Veröffentlichung einer Schriftlichen Anfrage und der dazugehörigen Antwort der Staatsregierung als Landtagsdrucksache veranlasst.

Im Ausschussreferat werden die Sitzungen der ständigen Ausschüsse (ohne den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen) organisatorisch und zum Teil auch fachlich vorbereitet. Hierzu gehört, dass in Abstimmung mit dem/der Ausschussvorsitzenden die Tagesordnung erstellt und für die Abgeordneten zu allen Beratungsgegenständen Informationsmaterial zusammengestellt wird. Im Anschluss an die Sitzungen werden Beschlussempfehlungen gefertigt, die dann Grundlage für die abschließenden Entscheidungen im Plenum sind. Die gesamte Abwicklung der Petitionsverfahren – von der Prüfung der Zulässigkeit über Eingangsbestätigungen, die Anforderung von Stellungnahmen der Staatsregierung bis hin zur Beschlussmitteilung an den Petenten – gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Ausschussreferats; des Weiteren die Betreuung sonstiger Gremien, zum Beispiel von Enquete- Kommissionen, oder die Organisation von Informationsreisen und Expertenanhörungen, die die Ausschüsse und sonstigen Gremien zur Vorbereitungen von Entscheidungen durchführen.

Das Referat Besucher, Politische Bildung informiert die unterschiedlichen Gästegruppen des Bayerischen Landtags über Aufbau und Organisation sowie Funktion und Arbeitsweise des Bayerischen Landtags und leistet somit einen Beitrag zur politischen Bildung. Neben einem Einblick in die Funktionsweise eines modernen Arbeitsparlaments und Gesprächen mit Abgeordneten erhalten die Besucherinnen und Besucher auch vielfältige Informationen über die Historie des Parlamentssitzes. Einladung, Betreuung und Führung der Gäste liegen in den Händen des Besucherdienstes. Unter den jährlich über 50.000 Besuchern sind zahlreiche Schulklassen aller Schularten aus ganz Bayern. Für sie hält die Landtagspädagogik ein abwechslungsreiches, speziell auf die jugendlichen Gäste zugeschnittenes Programm bereit. Eigens für Schülerinnen und Schüler und für Lehrkräfte konzipierte Unterrichtsmaterialien helfen, den Besuch im Landtag gezielt vor- und nachzubereiten. Im Planspiel „Der Landtag sind wir!“ können Schülerinnen und Schüler zudem selbst als „Abgeordnete“ agieren. Veranstaltungen für Schulen zu besonderen Anlässen (zum Beispiel „Entdeckertag für Grundschüler“) oder auch spezielle Angebote für Kinder am Tag der offenen Tür ergänzen das Angebot der Landtagspädagogik. Des Weiteren bietet das Referat Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien sowie – in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit – für Lehrkräfte an („Parlamentsseminar“).

Der Stenographische Dienst fertigt von den Plenarsitzungen und den Sitzungen der Untersuchungsausschüsse Wortprotokolle und von den Sitzungen der ständigen Ausschüsse und eventueller weiterer Gremien analytische Verlaufsprotokolle an. Bei der analytischen Protokollierung müssen Stenographinnen und Stenographen auch Diskussionen über äußerst komplexe politische und juristische Sachverhalte objektiv und allgemein verständlich zusammenfassen. Analytische Protokolle geben alle wesentlichen Inhalte von Sitzungen kompakt, präzise und übersichtlich wieder. Dadurch bilden sie eine wertvolle Grundlage bei der Erarbeitung von Anträgen und Gesetzentwürfen. – Im Plenum protokollieren Stenographinnen und Stenographen nicht nur die Beiträge der Rednerinnen und Redner. Anschaulicher als jede Videoaufzeichnung dokumentieren sie die Atmosphäre der Sitzungen, indem sie beispielsweise auch Zurufe und Beifallsbekundungen notieren. Der Wortlaut der Rednerinnen und Redner wird so zurückhaltend wie möglich sprachlich geglättet, jedoch stilistisch nicht verändert. Plenarprotokolle dokumentieren authentisch die parlamentarische Debattenkultur und tragen durch ihre Veröffentlichung zur Transparenz politischer Entscheidungsprozesse bei. – Parlamentsstenographinnen und -Stenographen müssen nicht nur schnell schreiben können, sondern auch das politische Geschehen aufmerksam verfolgen, über hervorragende sprachliche Fähigkeiten verfügen und ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Bei der Ausarbeitung der Protokolle orientieren sie sich sowohl an der Audioaufzeichnung als auch an ihrem Stenogramm. Langjährige Erfahrungen belegen, dass sich durch dieses kombinierte Vorgehen Protokolle am einfachsten und schnellsten erarbeiten lassen. – Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der technischen Abteilung des Stenographischen Dienstes schreiben die Protokolle nach Diktaten. Sie geben den Texten mithilfe spezieller Softwareanwendungen den notwendigen letzten formalen Schliff und sorgen dadurch für ein optimales Erscheinungsbild und eine vielfältige Nutzbarkeit der Protokolle.

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