Diäten der Landtagsabgeordneten werden moderat an die Einkommensentwicklung angepasst

Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale

  • Die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags wird zum 1. Juli 2023 angepasst.  
  • Gemäß der durchschnittlichen Einkommensentwicklung, die das Landesamt für Statistik erhoben hat, erhöht sich die Entschädigung um 3,7 Prozent.
  • Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Die Einkommen in Bayern sind in letzter Zeit gestiegen, noch stärker die Verbraucherpreise. Das schlägt sich nun auch auf die Höhe der Abgeordnetendiäten nieder.“

 

MÜNCHEN.           Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten steigt zum 1. Juli 2023 um 3,7 Prozent auf 9.215 Euro. Damit folgt die Anpassung zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung. Darüber hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner heute den Ältestenrat informiert. 

„Zwischenzeitlich waren in der Corona-Pandemie die Diäten für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gesunken. Doch weil die Einkommen der Menschen in Bayern im letzten Jahr zum Glück im Durchschnitt wieder gestiegen sind, schlägt sich das nun auch auf die Höhe der Abgeordnetendiäten nieder. Aufgrund der gesetzlich verankerten Indexlösung steigen sie moderat“, so Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags wurde von Landtagspräsidentin Ilse Aigner über die Anpassung informiert.

Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli angepasst wird an die allgemeine Einkommens-entwicklung des Vorjahres – für 2023 ist also die Entwicklung vom 3. Quartal 2021 zum 3. Quartal 2022 maßgeblich. Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Die bisherige Kostenpauschale von 3.726 Euro wird auf 3.984 Euro erhöht – ein Plus von 6,9 Prozent. Grund hierfür ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex für Bayern, der aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen ebenso gestiegen ist.

Die neuen Beträge werden noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

(CK)

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