Zusammensetzung des Präsidiums: Präsident, fünf Vizepräsidenten, sieben Schriftführer, wobei der Dritte bis Fünfte Vizepräsident jeweils gleichzeitig die Funktion eines Schriftführers übernimmt; Zusammensetzung auf der Grundlage des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers; entsprechende Änderungen bei §§ 7, 8, 12 GeschO
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