Änderungen am Gesetzentwurf: Streichung der Einmaldegression für Windenergieanlagen, Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht, Erhöhung des Korrekturfaktors, keine EEG-Umlage für Stromerzeugung zum Eigenbedarf, Anschlussregelung für die Vergütung von Biogasanlagen, Beschränkung der Besonderen Ausgleichsregelung
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