Änderungen in folgenden Bereichen: Verzicht auf Zurechnung von Personen mit Nebenwohnung bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Übergangsregelung (Art. 3, 24), Berücksichtigung der Entwicklung der Straßenlängen und von Wechseln in der Trägerschaft bei den Zuweisungen gem. Art. 13a und 13b, redaktionelle Änderung (Art. 13h); Änderung der Durchführungsverordnung zum Finanzausgleichsgesetz (§§ 1, 4, 23)
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