Änderungen in folgenden Bereichen: Bereinigung der Verbundmasse des allgemeinen Steuerverbunds um den Umsatzsteuerfestbetrag zur Entlastung bei der Unterbringung von Asylbewerbern, indikatorbasierter Ansatz bei der Berücksichtigung der Belastungen durch Sozialhilfe und durch Grundsicherung für Arbeitsuchende im Rahmen der Berechnung der Gemeinde- und Landkreisschlüsselzuweisungen, Berücksichtigung der Ausgaben für Kinderbetreuung bei der Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen, Übergangsregelungen für den Wegfall der Zahl der Personen mit Nebenwohnungen bei der Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen, Neuregelung der Berechung der Realsteuerkraftzahlen, Förderung von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen in Härtefällen, redaktionelle Änderungen; Änderung von Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10b, 13e, 23a, 24 FAG; Änderung der Durchführungsverordnung zum Finanzausgleichsgesetz (Überschrift, §§ 4, 5)
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