Straßenausbaubeiträge: Möglichkeit wiederkehrender Beiträge, Schutz der Anlieger vor überraschenden bzw. überhöhten Beiträgen, Ratenzahlung und Verrentung, Berücksichtigung von Werk- und Dienstleistungen, zeitliche Grenze; Änderung von Art. 5, 5a, 13, neuer Art. 5b KAG
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