Neufassung des Gesetzes unter Einbeziehung in den Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes: u. a. geschützte Berufsbezeichnung, Genehmigung bei Ausbildung im Ausland, Ausgleichsmaßnahmen, zuständige Stelle; Änderung von Art. 2 Abs. 4 Nr. 1 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
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