Änderung der Verteilung der Zahl der Abgeordnetenmandate auf die Wahlkreise Oberbayern und Unterfranken sowie der Stimmkreiseinteilung im Wahlkreis Oberbayern; Besetzung und Rechtsstellung des Beschwerdeausschusses; Verfahren bei der Zulassung von weniger als 50 Urnenwählern in einzelnen Stimmbezirken; Klarstellungen bezüglich Volksbegehren; redaktionelle Änderungen; Änderung von Art. 4-7, 21, 22, 27, 34, 37, 45, 63, 84, 93 LWG sowie der Anlage; Außerkrafttreten folgender Vorschriften: § 11 Abs. 2, 3, 4, 5 Satz 2, Abs. 7 Satz 2 des Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht an die Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern, § 2 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 25. Mai 2001, § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 24. Juni 2002
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